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Fragen zu Verhinderungspflege bei der Pronova BKK FAQ
Zusammenfassung:
Die Verhinderungspflege bei der Pronova BKK ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlasten soll, wenn diese zeitweise verhindert sind, die Pflege zu übernehmen. Die Pflegebedürftige Person muss mindestens in Pflegestufe 2 eingestuft sein und die häusliche Pflege bereits seit sechs Monaten erhalten. Die Pronova BKK gewährt einen Leistungsbetrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr, wobei ein Eigenanteil von 10 Prozent zu tragen ist. Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr beansprucht werden, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf maximal acht Wochen. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise oder in einer vollstationären Einrichtung in Anspruch genommen werden. Es gibt bestimmte Einschränkungen bei der Auswahl der Ersatzpflege und die Abrechnung erfolgt direkt mit den Leistungserbringern. Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden und kann auch bei Bezug von Pflegegeld genutzt werden, wobei das Pflegegeld entsprechend gekürzt wird. Allerdings kann Verhinderungspflege nicht für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen genutzt werden.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Unterstützungsleistung, die von der Pronova BKK angeboten wird, um pflegende Angehörige zu entlasten. Sie wird gewährt, wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend verhindert sind, die Pflege zu übernehmen. Dies kann zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen der Fall sein.
Die Verhinderungspflege kann in verschiedenen Formen erbracht werden, wie zum Beispiel durch die Beschäftigung einer Ersatzpflegekraft oder durch die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung. Ziel ist es, den pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen, um Kraft zu tanken und neue Energie zu gewinnen.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für Versicherte der Pronova BKK, die eine Pflegeperson zu Hause haben und von dieser in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Die Pflegeperson muss die Pflegetätigkeit mindestens sechs Monate lang ausgeübt haben und dem Pflegebedürftigen in einem Maß Hilfe gewähren, welches der Pflegestufe 2 oder höher entspricht.
Wie hoch ist der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege?Der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege beträgt grundsätzlich 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann jedoch auf maximal 3.224 Euro verdoppelt werden, wenn der Anspruchsberechtigte den Leistungsbetrag aus dem Vorjahr nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen hat.
Es ist zu beachten, dass die Verhinderungspflege nicht mit der Kurzzeitpflege verwechselt werden darf. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung, während die Verhinderungspflege die Pflege in häuslicher Umgebung durch eine Ersatzpflegekraft ermöglicht.
Beantragung der Verhinderungspflege bei der Pronova BKK
Um Verhinderungspflege bei der Pronova BKK zu beantragen, müssen verschiedene Schritte beachtet werden. Im Folgenden wird der Antragsprozess detailliert erklärt:
1. Beratungsgespräch
Bevor der Antrag gestellt werden kann, ist es ratsam, ein Beratungsgespräch mit einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Hier wird besprochen, ob Verhinderungspflege die geeignete Maßnahme ist und welche Bezugs- und Betreuungspersonen eingebunden werden können.
2. Antragstellung
Der Antrag auf Verhinderungspflege kann schriftlich oder online bei der Pronova BKK gestellt werden. Es ist wichtig, alle benötigten Angaben und Nachweise beizufügen, um eine reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.
3. Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Um den Anspruch auf Verhinderungspflege prüfen zu können, muss der Grad der Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden. Dies kann anhand eines Pflegegutachtens erfolgen, welches von einem Medizinischen Dienst begutachtet wird.
4. Kostenübernahme
Die Pronova BKK übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege. Es besteht jedoch eine Zuzahlungspflicht in Höhe von 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal 25 Euro pro Tag.
5. Auswahl der Ersatzpflegekraft
Die Wahl der Ersatzpflegekraft liegt in der Verantwortung des Versicherten. Es ist wichtig, eine vertrauenswürdige und qualifizierte Person auszuwählen, die die pflegerischen Aufgaben fachgerecht ausführen kann.
6. Durchführung der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann je nach Bedarf für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit übernimmt die Ersatzpflegekraft die Pflege des Pflegebedürftigen und ermöglicht der pflegenden Person eine Auszeit.
7. Abrechnung der Verhinderungspflege
Die Kosten für die Verhinderungspflege werden in der Regel direkt mit der ausschließlichen Pflegekasse abgerechnet. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, um eine reibungslose Abrechnung zu ermöglichen.
8. Kontrolle des Leistungsbetrags
Es ist ratsam, den Leistungsbetrag für Verhinderungspflege regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Anspruchsbetrag nicht überschritten wird. Bei Fragen oder Unklarheiten steht die Pronova BKK als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine wichtige Möglichkeit zur Entlastung und Selbstfürsorge. Durch die Inanspruchnahme dieser Leistung können physische und psychische Belastungen reduziert und ein dauerhaftes Pflegearrangement ermöglicht werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege zu informieren und diese bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.