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FAQ Verhinderungspflege Aok Niedersachsen
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung, die von der AOK Niedersachsen und anderen Krankenkassen angeboten wird. Sie dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, indem professionelle Pflegekräfte für einen bestimmten Zeitraum die Versorgung des Pflegebedürftigen übernehmen.
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn der pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert ist, zum Beispiel aufgrund von eigenen Krankheits- oder Urlaubstagen. Sie kann jedoch auch genutzt werden, wenn der pflegende Angehörige eine Auszeit benötigt, um neue Energie zu tanken.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Dabei werden sowohl die Kosten für einen professionellen Pflegedienst als auch die Kosten für eine Betreuungsperson, zum Beispiel einen Verwandten oder Freund, übernommen.
Voraussetzungen für die Beantragung der Verhinderungspflege bei der AOK NiedersachsenUm Verhinderungspflege bei der AOK Niedersachsen beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Der Pflegebedürftige muss mindestens in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sein.
- Der pflegende Angehörige muss den Pflegebedürftigen für mindestens sechs Monate im Jahr zu Hause pflegen.
- Der pflegende Angehörige darf während der Verhinderungspflege nicht zu Hause wohnen. Eine Ausnahme bilden hier Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
- Die Verhinderungspflege muss bei der AOK Niedersachsen beantragt und genehmigt werden.
Um die Verhinderungspflege bei der AOK Niedersachsen zu beantragen, kann ein Formular auf der Webseite der Krankenkasse heruntergeladen werden. Dieses muss zusammen mit den entsprechenden Nachweisen, zum Beispiel der Einstufung in den Pflegegrad und einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Verhinderungspflege, bei der AOK eingereicht werden.
Form der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann in verschiedenen Formen stattfinden. In den meisten Fällen wird sie von einem professionellen Pflegedienst übernommen. Dieser kümmert sich um die Versorgung des Pflegebedürftigen und erledigt alle anfallenden Tätigkeiten, zum Beispiel die Körperpflege, die Medikamentengabe und die Mahlzeitenzubereitung.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Verhinderungspflege von einer Betreuungsperson übernommen wird. Diese kann ein Verwandter oder Freund sein, der die Pflege des Pflegebedürftigen für einen gewissen Zeitraum übernimmt. In diesem Fall muss die Betreuungsperson jedoch bestimmte Qualifikationen mitbringen und darf nicht im gleichen Haushalt wohnen.
Die Verhinderungspflege kann sowohl stunden- als auch tageweise genutzt werden. Der genaue Umfang der Leistung wird im Vorfeld mit der AOK Niedersachsen abgesprochen und im Pflegeplan festgelegt.
Vorteile der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für den pflegenden Angehörigen zahlreiche Vorteile.
Für den Pflegebedürftigen bedeutet die Verhinderungspflege eine professionelle Versorgung und Betreuung während der Abwesenheit des pflegenden Angehörigen. Dadurch wird sichergestellt, dass der pflegebedürftige Mensch auch in dieser Zeit optimal versorgt ist und keine Versorgungslücken entstehen.
Für den pflegenden Angehörigen bietet die Verhinderungspflege die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen und sich um seine eigenen Bedürfnisse zu kümmern. So kann er neue Kraft tanken und danach wieder gestärkt in die Pflege einsteigen.
Außerdem bietet die Verhinderungspflege die Möglichkeit, den Kontakt zu anderen Menschen zu pflegen und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten. Dies ist besonders für pflegende Angehörige wichtig, da diese oft stark in ihrer Rolle als Pfleger oder Pflegerin gefordert sind und wenig Zeit für sich selbst haben.
Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Leistung, die von der AOK Niedersachsen und anderen Krankenkassen angeboten wird. Sie bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen und neue Energie zu tanken, während der Pflegebedürftige professionell versorgt wird. Die Beantragung der Verhinderungspflege bei der AOK Niedersachsen ist unkompliziert und kann auf der Webseite der Krankenkasse erfolgen. Die genauen Voraussetzungen und der Umfang der Leistung sollten im Vorfeld geklärt werden.