Deutsche Bkk Familienversicherung Antrag



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FAQ Deutsche Bkk Familienversicherung

Frage 1: Wer kann in die Familienversicherung der Deutschen Bkk aufgenommen werden?
Antwort 1: In die Familienversicherung der Deutschen Bkk können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden, aufgenommen werden.

Frage 2: Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung?
Antwort 2: Für die Familienversicherung gelten folgende Voraussetzungen: Der/die familienversicherte Angehörige darf kein eigenes Einkommen haben, das über 450 Euro im Monat liegt und er/sie darf nicht selbst versicherungspflichtig sein.

Frage 3: Welche Leistungen sind in der Familienversicherung enthalten?
Antwort 3: In der Familienversicherung sind die gleichen Leistungen enthalten wie in der regulären Krankenversicherung. Dazu gehören unter anderem Arztbesuche, Medikamentenkosten, Krankenhausaufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen.

Frage 4: Muss der Hauptversicherte in der Deutschen Bkk versichert sein?
Antwort 4: Ja, um Familienmitglieder in der Familienversicherung der Deutschen Bkk aufnehmen zu können, muss der Hauptversicherte bereits bei der Deutschen Bkk versichert sein.

Frage 5: Welche Dokumente werden für die Familienversicherung benötigt?
Antwort 5: Für die Familienversicherung werden in der Regel folgende Dokumente benötigt: Kopie der Geburtsurkunde für Kinder, Nachweis der Eheschließung oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, Nachweise über die Ausbildung der Kinder oder Stiefkinder.

Frage 6: Wie lange kann man in der Familienversicherung versichert bleiben?
Antwort 6: Kinder können bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden, in der Familienversicherung versichert bleiben. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können solange versichert bleiben, solange sie die Voraussetzungen erfüllen.
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Frage 7: Was passiert, wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt werden?
Antwort 7: Wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt werden, müssen die familienversicherten Angehörigen eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Frage 8: Wie hoch sind die Beiträge für die Familienversicherung?
Antwort 8: Die Beiträge für die Familienversicherung sind abhängig vom Einkommen des Hauptversicherten. Es werden prozentuale Beiträge erhoben, die sich am Einkommen des Hauptversicherten orientieren.

Frage 9: Kann man die Familienversicherung auch nutzen, wenn man selbst versicherungspflichtig ist?
Antwort 9: Nein, wenn man selbst versicherungspflichtig ist, kann man nicht mehr in der Familienversicherung mitversichert sein.

Frage 10: Was passiert bei einem Wechsel in eine andere Krankenkasse?
Antwort 10: Bei einem Wechsel in eine andere Krankenkasse müssen die familierversicherten Angehörigen ebenfalls in die neue Krankenkasse wechseln oder eine eigene Versicherung abschließen.

Frage 11: Können Stiefkinder in die Familienversicherung aufgenommen werden?
Antwort 11: Ja, Stiefkinder können in die Familienversicherung aufgenommen werden, solange sie die Voraussetzungen erfüllen.

Frage 12: Was passiert bei einer Trennung oder Scheidung des Hauptversicherten?
Antwort 12: Bei einer Trennung oder Scheidung des Hauptversicherten endet die Familienversicherung. Die familierversicherten Angehörigen müssen entweder eine eigene Krankenversicherung abschließen oder sich selbst versichern.

Frage 13: Gibt es eine Altersgrenze für die Familienversicherung?
Antwort 13: Ja, für Kinder endet die Familienversicherung mit dem 18. Lebensjahr oder dem 23. Lebensjahr, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden.

Frage 14: Kann man mehrere Kinder in der Familienversicherung versichern?
Antwort 14: Ja, es können mehrere Kinder in der Familienversicherung versichert werden, solange sie die Voraussetzungen erfüllen.

Frage 15: Wie lange dauert es, bis die Familienversicherung beantragt und bewilligt wird?
Antwort 15: Die Bearbeitungsdauer für die Beantragung und Bewilligung der Familienversicherung kann je nach Fall unterschiedlich sein. In der Regel dauert es jedoch nicht länger als zwei Wochen.

FAQ Deutsche Bkk Familienversicherung




Die Deutsche BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse, die zahlreiche Leistungen im Bereich der Krankenversicherung anbietet. Eine wichtige Option für Familien ist die Familienversicherung, bei der Familienangehörige des Hauptversicherten ebenfalls Versicherungsschutz erhalten können. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Deutsche BKK Familienversicherung beantragen können.

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Was ist die Deutsche BKK Familienversicherung?

Die Deutsche BKK Familienversicherung ermöglicht es Familienangehörigen des Hauptversicherten, ohne eigene Beitragszahlung versichert zu sein. Dies ist besonders vorteilhaft für Ehepartner und Kinder, die sonst möglicherweise hohe Beiträge für eine eigene Krankenversicherung zahlen müssten.

Wer kann die Deutsche BKK Familienversicherung beantragen?

Um die Deutsche BKK Familienversicherung beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Hauptversicherte muss bei der Deutschen BKK versichert sein und Familienmitglieder anmelden wollen. Familienangehörige können sein:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Kinder (biologisch oder adoptiert)

Es ist wichtig zu beachten, dass Kinder nur bis zu einem bestimmten Alter oder unter bestimmten Voraussetzungen familienversichert werden können. Die genauen Regelungen sind abhängig von der Art der Beschäftigung des Hauptversicherten und der individuellen Situation.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um die Deutsche BKK Familienversicherung zu beantragen, werden verschiedene Unterlagen benötigt. Zu beachten ist, dass die genauen Anforderungen je nach Familienmitglied variieren können. Im Allgemeinen werden folgende Unterlagen benötigt:

Für Ehepartner oder Lebenspartner:
– Kopie der Heiratsurkunde oder des Lebenspartnerschaftsnachweises
– Personalausweis oder Reisepass
Für Kinder:
– Geburtsurkunde
– Krankenversicherungskarte des Kindes
– Gegebenenfalls Sorgerechtsbescheinigung oder Vollmacht

Wie beantragt man die Deutsche BKK Familienversicherung?

Der Antrag auf die Deutsche BKK Familienversicherung kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden. Die einfachste Möglichkeit ist der Online-Antrag, der auf der Webseite der Deutschen BKK verfügbar ist. Hier können alle erforderlichen Informationen und Unterlagen hochgeladen werden.

Alternativ kann der Antrag auch per Post oder persönlich in einer Filiale der Deutschen BKK gestellt werden. Hierzu müssen die erforderlichen Unterlagen ausgefüllt und zusammen mit den notwendigen Kopien an die Deutsche BKK geschickt werden. Es wird empfohlen, vor dem Versand die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen.

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Während des Beantragungsprozesses kann es vorkommen, dass die Deutsche BKK weitere Informationen oder Unterlagen anfordert. In diesem Fall sollte diesen Anforderungen schnellstmöglich nachgekommen werden, um eine reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag auf eine Deutsche BKK Familienversicherung kann variieren. Im Allgemeinen strebt die Deutsche BKK jedoch eine zügige Bearbeitung an und bemüht sich, den Versicherungsschutz so schnell wie möglich zu gewährleisten.

Nach Eingang des vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen prüft die Deutsche BKK die Angaben und Unterlagen. Bei Bedarf werden gegebenenfalls weitere Informationen angefordert. Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird über den Antrag entschieden und die Familienversicherung in Kraft gesetzt.

Welche Leistungen sind in der Deutsche BKK Familienversicherung enthalten?

Die Deutsche BKK Familienversicherung bietet zahlreiche Leistungen im Bereich der Krankenversicherung. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Krankenhausbehandlungen
  • Medikamente
  • Zahnärztliche Behandlungen
  • Hilfsmittel (wie z.B. Hörgeräte oder Rollstühle)
  • Rehabilitationsmaßnahmen

Die genauen Leistungen und Bedingungen können je nach Tarif und individueller Vereinbarung variieren. Es ist daher ratsam, vor Inanspruchnahme einer Leistung die genauen Konditionen mit der Deutschen BKK abzuklären.

Die Deutsche BKK Familienversicherung bietet eine wichtige Möglichkeit, Familienangehörige ohne eigene Beitragszahlung zu versichern. Durch den Antrag auf eine Familienversicherung können Ehepartner und Kinder des Hauptversicherten von zahlreichen Leistungen im Bereich der Krankenversicherung profitieren. Der Antragsprozess ist in der Regel unkompliziert und kann online, per Post oder persönlich gestellt werden. Es ist wichtig, die erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen und eventuelle Rückfragen schnellstmöglich zu beantworten, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Sollten Sie Fragen zur Deutsche BKK Familienversicherung haben, empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der Deutschen BKK aufzunehmen.



 

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