Barmer Gek Verhinderungspflege Antrag



Barmer GEK
Verhinderungspflege
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FAQ Barmer Gek Verhinderungspflege

Frage 1: Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn pflegebedürftige Personen vorübergehend nicht zu Hause gepflegt werden können, z.B. wenn die Pflegeperson Urlaub macht oder krank ist.
Frage 2: Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Frage 3: Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Frage 4: Wie hoch ist der Betrag, der für Verhinderungspflege zur Verfügung steht?
Der Betrag für Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
Frage 5: Kann Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dabei wird der Betrag entsprechend der tatsächlich in Anspruch genommenen Stunden berechnet.
Frage 6: Kann Verhinderungspflege auch von mehreren Personen gleichzeitig in Anspruch genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch von mehreren Personen gleichzeitig in Anspruch genommen werden, solange die Höchstgrenze von sechs Wochen pro Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Frage 7: Kann die Verhinderungspflege auch von nicht verwandten Personen erbracht werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch von nicht verwandten Personen erbracht werden, solange diese über die erforderliche Qualifikation verfügen und vom Pflegebedürftigen akzeptiert werden.
Frage 8: Wie wird die Verhinderungspflege bei der Pflegegradberechnung berücksichtigt?
Die Verhinderungspflege wird bei der Pflegegradberechnung nicht mitgerechnet, da es sich um eine temporäre Leistung handelt.
Frage 9: Kann die Verhinderungspflege auch über mehrere Jahre hinweg aufgespart werden?
Nein, die Verhinderungspflege kann nicht über mehrere Jahre hinweg angespart werden. Der Anspruch verfällt am Ende des Kalenderjahres.
Frage 10: Kann die Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden?
Ja, die Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden, jedoch maximal für drei Monate rückwirkend.
Frage 11: Können die Kosten für die Verhinderungspflege auch steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, die Kosten für die Verhinderungspflege können steuerlich geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, dies mit einem Steuerberater abzuklären.
Frage 12: Müssen alle Kosten für die Verhinderungspflege selbst getragen werden?
Nein, die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Verhinderungspflege. Der pflegebedürftige Person muss jedoch einen Eigenanteil leisten.
Frage 13: Kann Verhinderungspflege auch für die Betreuung von Kindern mit Pflegebedarf in Anspruch genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch für die Betreuung von Kindern mit Pflegebedarf in Anspruch genommen werden. Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Erwachsene.
Frage 14: Können auch leistungsbedingte Kürzungen bei der Verhinderungspflege vorgenommen werden?
Ja, bei Verhinderungspflege können leistungsbedingte Kürzungen vorgenommen werden, z.B. wenn bereits andere Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen wurden.
Frage 15: Was passiert, wenn der Verhinderungspfleger selbst ausfällt?
Wenn der Verhinderungspfleger selbst ausfällt, kann eine Ersatzperson eingesetzt werden. Diese muss jedoch vom Pflegebedürftigen akzeptiert werden.



Was ist die Barmer Gek Verhinderungspflege?

Die Barmer Gek Verhinderungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen. Dabei übernimmt die Barmer Gek die Kosten für eine Ersatzpflegekraft, wenn der pflegende Angehörige vorübergehend verhindert ist, die Pflege zu übernehmen.

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Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Der pflegende Angehörige muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.
  • Der pflegende Angehörige muss die Pflege vorübergehend nicht oder nur teilweise übernehmen können, beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder Erholung.

Wie viel Verhinderungspflege steht einem zu?

Pro Kalenderjahr können bis zu 1.612 Euro für Verhinderungspflege beansprucht werden. Ist der pflegende Angehörige mindestens sechs Monate im Jahr tätig, erhöht sich der Betrag auf 2.418 Euro. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Betrag aus dem Vorjahr zu übertragen.

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Wie beantrage ich Verhinderungspflege bei der Barmer Gek?

Um Verhinderungspflege bei der Barmer Gek zu beantragen, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  1. Kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Barmer Gek.
  2. Erhalten Sie die notwendigen Formulare und Information zum Antragsprozess.
  3. Füllen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege aus und senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Barmer Gek.
  4. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags erhalten Sie eine Kostenzusage.
  5. Schließen Sie einen Vertrag mit einer geeigneten Ersatzpflegekraft ab und senden Sie eine Kopie des Vertrags an die Barmer Gek.
  6. Nach Inanspruchnahme der Verhinderungspflege reichen Sie die Rechnung und einen Nachweis über die Leistungserbringung bei der Barmer Gek ein.
  7. Die Barmer Gek erstattet Ihnen die Kosten für die Verhinderungspflege.
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Welche Leistungen werden von der Verhinderungspflege abgedeckt?

Die Verhinderungspflege umfasst verschiedene Leistungen, die von der Ersatzpflegekraft erbracht werden können:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Die Ersatzpflegekraft übernimmt die Grundpflege des Pflegebedürftigen, wie zum Beispiel die Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden oder das Anreichen von Mahlzeiten.
Behandlungspflege
Bei Bedarf kann die Ersatzpflegekraft auch medizinische Leistungen wie das Verabreichen von Medikamenten oder das Wechseln von Verbänden übernehmen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Zur Entlastung des pflegenden Angehörigen kann die Ersatzpflegekraft auch Aufgaben im Haushalt übernehmen, wie zum Beispiel Einkaufen, Kochen oder Reinigungstätigkeiten.

Was ist zu beachten bei der Auswahl einer Ersatzpflegekraft?

Bei der Auswahl einer Ersatzpflegekraft sollten Sie Folgendes beachten:

  • Prüfen Sie die Qualifikation und Erfahrung der Ersatzpflegekraft.
  • Lassen Sie sich Referenzen geben.
  • Klären Sie ab, ob die Ersatzpflegekraft über genügend Zeit verfügt, um die erforderlichen Leistungen zu erbringen.
  • Klären Sie die finanziellen Konditionen und Modalitäten im Vorfeld.
  • Stellen Sie sicher, dass die Ersatzpflegekraft eine vertrauenswürdige Person ist, die den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht werden kann.

Die Barmer Gek Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich Auszeiten vom Pflegealltag zu nehmen und trotzdem eine gute Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen. Durch die Übernahme der Kosten für eine Ersatzpflegekraft entlastet die Barmer Gek die pflegenden Angehörigen finanziell und ermöglicht so eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und eigener Lebensführung.



 

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