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Familienversicherung |
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FAQ Barmer GEK Familienversicherung
Frage 1: Wer kann in der Familienversicherung der Barmer GEK mitversichert werden?
Frage 2: Gibt es eine Einkommensgrenze für die Familienversicherung?
Frage 3: Was passiert, wenn das Einkommen die Grenze überschreitet?
Frage 4: Können auch Stiefkinder oder Adoptivkinder mitversichert werden?
Frage 5: Wie lange können Kinder in der Familienversicherung bleiben?
Frage 6: Kann man nach der Ausbildung weiterhin in der Familienversicherung bleiben?
Frage 7: Gibt es eine Altersgrenze für mitversicherte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner?
Frage 8: Was benötigt man, um einen mitversicherten Angehörigen anzumelden?
Frage 9: Ist eine Familienversicherung auch für nicht verheiratete Paare möglich?
Frage 10: Kann man während der Schwangerschaft in der Familienversicherung bleiben?
Frage 11: Kann man als Student in der Familienversicherung bleiben?
Frage 12: Was passiert, wenn man die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt?
Frage 13: Wie hoch ist der Beitrag für die Familienversicherung?
Frage 14: Kann man die Familienversicherung auch für Angehörige aus dem Ausland abschließen?
Frage 15: Kann man freiwillig in der Familienversicherung bleiben, obwohl man die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt?
Wie beantrage ich Barmer Gek Familienversicherung?
Die Barmer Gek ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands und bietet unter anderem die Möglichkeit der Familienversicherung an. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Familienversicherung bei der Barmer Gek beantragen können.
Was ist die Familienversicherung?
Die Familienversicherung ermöglicht es Familienmitgliedern, kostenfrei über den Hauptversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert zu werden. Dies gilt für Ehepartner, Kinder und gegebenenfalls auch Enkelkinder. Die Familienversicherung ist eine attraktive Option für Familien, um die Kosten für die Krankenversicherung zu reduzieren.
Voraussetzungen für die Familienversicherung bei der Barmer Gek
Um die Familienversicherung bei der Barmer Gek in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Hauptversicherte bei der Barmer Gek muss selbst pflichtversichert sein.
- Der Angehörige, der familienversichert werden soll, darf kein eigenes Einkommen haben, welches die monatliche Verdienstgrenze überschreitet.
- Der Angehörige muss mit dem Hauptversicherten in familiärer Gemeinschaft leben.
Schritte zur Beantragung der Familienversicherung
Um die Familienversicherung bei der Barmer Gek zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
- Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Bedingungen für die Familienversicherung bei der Barmer Gek.
- Prüfen Sie, ob Sie und die angehörige Person alle Voraussetzungen erfüllen.
- Füllen Sie den Antrag auf Familienversicherung aus. Diesen erhalten Sie entweder online auf der Website der Barmer Gek oder direkt bei einer Geschäftsstelle.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Barmer Gek ein. Hierzu gehören in der Regel Kopien von Personalausweisen, Geburtsurkunden und Einkommensnachweise.
- Warten Sie auf die Bestätigung der Beantragung durch die Barmer Gek.
- Nach der Bestätigung werden Sie und die angehörige Person in die Familienversicherung aufgenommen und erhalten eine Versichertenkarte.
Welche Leistungen umfasst die Familienversicherung?
Die Familienversicherung bei der Barmer Gek umfasst die gleichen Leistungen wie die reguläre gesetzliche Krankenversicherung. Dazu gehören unter anderem:
- Ärztliche Behandlungen
- Medikamente
- Krankenhausaufenthalte
- Vorsorgeuntersuchungen
- Zahnärztliche Leistungen
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Leistungen wie beispielsweise Zahnersatz oder Brillen in der Familienversicherung oft nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt sind.
Änderungen und Kündigung der Familienversicherung
Es kann verschiedene Gründe geben, warum sich die Familienversicherung ändern oder gekündigt werden muss. Ein solcher Grund kann zum Beispiel sein, dass die angehörige Person ein eigenes Einkommen erzielt, welches die Verdienstgrenze überschreitet. In diesem Fall ist eine freiwillige Versicherung oder der Abschluss einer eigenen Krankenversicherung erforderlich.
Änderungen oder Kündigungen der Familienversicherung müssen der Barmer Gek umgehend mitgeteilt werden. Hierzu können Sie entweder eine Geschäftsstelle der Barmer Gek aufsuchen oder den Kundenservice telefonisch oder schriftlich kontaktieren.
Die Familienversicherung bei der Barmer Gek ist eine attraktive Option für Familien, um die Kosten für die Krankenversicherung zu reduzieren. Durch das Einfüllen des Antrags und Erfüllen der Voraussetzungen können Sie und Ihre Familienmitglieder von den umfangreichen Leistungen der Barmer Gek profitieren. Beachten Sie jedoch, dass Leistungen wie Zahnersatz oder Brillen in der Familienversicherung oft nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt sind. Bei Änderungen oder Kündigung der Familienversicherung sollten Sie unbedingt die Barmer Gek darüber informieren.