Barmer Gek Familienversicherung Antrag



Barmer GEK
Familienversicherung
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FAQ Barmer GEK Familienversicherung

Frage 1: Wer kann in der Familienversicherung der Barmer GEK mitversichert werden?

Antwort: In der Familienversicherung der Barmer GEK können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr mitversichert werden. Auch pflegebedürftige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen in der Familienversicherung bleiben.

Frage 2: Gibt es eine Einkommensgrenze für die Familienversicherung?

Antwort: Ja, es gibt eine Einkommensgrenze. Das monatliche Gesamteinkommen darf die Grenze von 500 Euro nicht überschreiten, wenn der mitversicherte Angehörige keine eigenen Einnahmen hat. Für Kinder und Studierende liegt die Einkommensgrenze bei 450 Euro.

Frage 3: Was passiert, wenn das Einkommen die Grenze überschreitet?

Antwort: Wenn das Einkommen die Einkommensgrenze überschreitet, muss der mitversicherte Angehörige selbst eine eigene Krankenversicherung abschließen. Dies kann entweder eine private Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sein.

Frage 4: Können auch Stiefkinder oder Adoptivkinder mitversichert werden?

Antwort: Ja, auch Stiefkinder und Adoptivkinder können in der Familienversicherung der Barmer GEK mitversichert werden, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Frage 5: Wie lange können Kinder in der Familienversicherung bleiben?

Antwort: Kinder können bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben, sofern sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Bei Wehr- oder Zivildienst verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Frage 6: Kann man nach der Ausbildung weiterhin in der Familienversicherung bleiben?

Antwort: Nach abgeschlossener Ausbildung können Kinder bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben, wenn sie sich in einer weiteren Schul- oder Hochschulausbildung befinden.
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Frage 7: Gibt es eine Altersgrenze für mitversicherte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner?

Antwort: Nein, es gibt keine Altersgrenze für mitversicherte Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in der Familienversicherung der Barmer GEK.

Frage 8: Was benötigt man, um einen mitversicherten Angehörigen anzumelden?

Antwort: Um einen mitversicherten Angehörigen anzumelden, benötigt man eine Meldebescheinigung, eine Versicherungsbescheinigung und einige weitere Unterlagen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Barmer GEK.

Frage 9: Ist eine Familienversicherung auch für nicht verheiratete Paare möglich?

Antwort: Ja, eine Familienversicherung ist auch für nicht verheiratete Paare möglich, sofern sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.

Frage 10: Kann man während der Schwangerschaft in der Familienversicherung bleiben?

Antwort: Ja, während der Schwangerschaft kann man in der Familienversicherung bleiben. Nach der Geburt des Kindes ist es jedoch erforderlich, das Kind separat anzumelden.

Frage 11: Kann man als Student in der Familienversicherung bleiben?

Antwort: Ja, als Student kann man in der Familienversicherung bleiben, solange man die Voraussetzungen dafür erfüllt. Dazu gehört unter anderem die Altersgrenze von 25 Jahren sowie der Nachweis einer Schul- oder Hochschulausbildung.

Frage 12: Was passiert, wenn man die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt?

Antwort: Wenn man die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt, muss man sich selbst versichern. Dies kann entweder über eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung erfolgen.

Frage 13: Wie hoch ist der Beitrag für die Familienversicherung?

Antwort: Der Beitrag für die Familienversicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem Einkommen des Versicherungsnehmers. Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite der Barmer GEK.

Frage 14: Kann man die Familienversicherung auch für Angehörige aus dem Ausland abschließen?

Antwort: Ja, auch Angehörige aus dem Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen in der Familienversicherung der Barmer GEK mitversichert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Barmer GEK.
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Frage 15: Kann man freiwillig in der Familienversicherung bleiben, obwohl man die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt?

Antwort: Nein, man kann nicht freiwillig in der Familienversicherung bleiben, wenn man die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. In diesem Fall muss man sich selbst versichern.



Wie beantrage ich Barmer Gek Familienversicherung?

Die Barmer Gek ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands und bietet unter anderem die Möglichkeit der Familienversicherung an. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Familienversicherung bei der Barmer Gek beantragen können.

Was ist die Familienversicherung?

Die Familienversicherung ermöglicht es Familienmitgliedern, kostenfrei über den Hauptversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert zu werden. Dies gilt für Ehepartner, Kinder und gegebenenfalls auch Enkelkinder. Die Familienversicherung ist eine attraktive Option für Familien, um die Kosten für die Krankenversicherung zu reduzieren.

Voraussetzungen für die Familienversicherung bei der Barmer Gek

Um die Familienversicherung bei der Barmer Gek in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Hauptversicherte bei der Barmer Gek muss selbst pflichtversichert sein.
  • Der Angehörige, der familienversichert werden soll, darf kein eigenes Einkommen haben, welches die monatliche Verdienstgrenze überschreitet.
  • Der Angehörige muss mit dem Hauptversicherten in familiärer Gemeinschaft leben.

Schritte zur Beantragung der Familienversicherung

Um die Familienversicherung bei der Barmer Gek zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Bedingungen für die Familienversicherung bei der Barmer Gek.
  2. Prüfen Sie, ob Sie und die angehörige Person alle Voraussetzungen erfüllen.
  3. Füllen Sie den Antrag auf Familienversicherung aus. Diesen erhalten Sie entweder online auf der Website der Barmer Gek oder direkt bei einer Geschäftsstelle.
  4. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Barmer Gek ein. Hierzu gehören in der Regel Kopien von Personalausweisen, Geburtsurkunden und Einkommensnachweise.
  5. Warten Sie auf die Bestätigung der Beantragung durch die Barmer Gek.
  6. Nach der Bestätigung werden Sie und die angehörige Person in die Familienversicherung aufgenommen und erhalten eine Versichertenkarte.
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Welche Leistungen umfasst die Familienversicherung?

Die Familienversicherung bei der Barmer Gek umfasst die gleichen Leistungen wie die reguläre gesetzliche Krankenversicherung. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Medikamente
  • Krankenhausaufenthalte
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnärztliche Leistungen

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Leistungen wie beispielsweise Zahnersatz oder Brillen in der Familienversicherung oft nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt sind.

Änderungen und Kündigung der Familienversicherung

Es kann verschiedene Gründe geben, warum sich die Familienversicherung ändern oder gekündigt werden muss. Ein solcher Grund kann zum Beispiel sein, dass die angehörige Person ein eigenes Einkommen erzielt, welches die Verdienstgrenze überschreitet. In diesem Fall ist eine freiwillige Versicherung oder der Abschluss einer eigenen Krankenversicherung erforderlich.

Änderungen oder Kündigungen der Familienversicherung müssen der Barmer Gek umgehend mitgeteilt werden. Hierzu können Sie entweder eine Geschäftsstelle der Barmer Gek aufsuchen oder den Kundenservice telefonisch oder schriftlich kontaktieren.

Die Familienversicherung bei der Barmer Gek ist eine attraktive Option für Familien, um die Kosten für die Krankenversicherung zu reduzieren. Durch das Einfüllen des Antrags und Erfüllen der Voraussetzungen können Sie und Ihre Familienmitglieder von den umfangreichen Leistungen der Barmer Gek profitieren. Beachten Sie jedoch, dass Leistungen wie Zahnersatz oder Brillen in der Familienversicherung oft nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt sind. Bei Änderungen oder Kündigung der Familienversicherung sollten Sie unbedingt die Barmer Gek darüber informieren.



 

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