Barmer Gek Krankengeld Antrag



Barmer GEK
Krankengeld
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FAQ Barmer Gek Krankengeld

Frage 1: Wer kann Krankengeld von der Barmer Gek erhalten?

Um Krankengeld von der Barmer Gek zu erhalten, muss man Mitglied der Krankenkasse sein und eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Wochen haben.

Frage 2: Wie hoch ist das Krankengeld der Barmer Gek?

Das Krankengeld der Barmer Gek beträgt grundsätzlich 70 Prozent des entfallenen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Frage 3: Wie lange wird Krankengeld von der Barmer Gek gezahlt?

Die Dauer der Krankengeldzahlung der Barmer Gek beträgt maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.

Frage 4: Was muss ich tun, um Krankengeld von der Barmer Gek zu erhalten?

Um Krankengeld von der Barmer Gek zu erhalten, müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt einreichen und diese regelmäßig aktualisieren.

Frage 5: Wie lange dauert es, bis das Krankengeld von der Barmer Gek ausgezahlt wird?

Die Auszahlung des Krankengelds der Barmer Gek erfolgt in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen.

Frage 6: Kann ich während des Bezugs von Krankengeld einen Nebenjob ausüben?

Ja, Sie dürfen während des Bezugs von Krankengeld einen Nebenjob ausüben, solange das Arbeitsvolumen nicht höher ist als Ihre arbeitsvertraglichen Stunden und Ihre Arbeitsunfähigkeit dadurch nicht gefährdet wird.

Frage 7: Wie wird das Krankengeld der Barmer Gek versteuert?

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Das Krankengeld der Barmer Gek unterliegt der Einkommenssteuer. Es wird zusammen mit anderen Einkünften bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung angegeben.

Frage 8: Was passiert, wenn mein Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezugs endet?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezugs endet, sollten Sie dies der Barmer Gek umgehend mitteilen. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Frage 9: Kann ich Krankengeld von der Barmer Gek erhalten, wenn meine Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen ist?

Ja, Sie können Krankengeld von der Barmer Gek erhalten, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist. In diesem Fall ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Frage 10: Was muss ich tun, wenn das Krankengeld der Barmer Gek nicht ausreicht?

Wenn das Krankengeld der Barmer Gek nicht ausreicht, können Sie einen Antrag auf ergänzende Leistungen beim zuständigen Sozialamt stellen.

Frage 11: Wie kann ich mein Krankengeld von der Barmer Gek beantragen?

Sie können Ihr Krankengeld von der Barmer Gek schriftlich oder online beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website der Krankenkasse.

Frage 12: Muss ich während des Bezugs von Krankengeld regelmäßig zum Arzt gehen?

Ja, während des Bezugs von Krankengeld müssen Sie regelmäßig zum Arzt gehen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, um Ihre Arbeitsunfähigkeit zu bestätigen.

Frage 13: Kann ich während des Krankengeldbezugs Urlaub nehmen?

Während des Krankengeldbezugs können Sie grundsätzlich keinen Urlaub nehmen. Das Krankengeld soll den entfallenen Verdienst ersetzen und nicht als zusätzliches Einkommen dienen.

Frage 14: Kann ich während des Krankengeldbezugs von der Barmer Gek arbeiten gehen?

Nein, während des Krankengeldbezugs dürfen Sie nicht arbeiten gehen. Eine Nebentätigkeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit dadurch nicht gefährdet wird.

Frage 15: Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs wieder arbeitsfähig werde?

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Wenn Sie während des Krankengeldbezugs wieder arbeitsfähig werden, müssen Sie dies Ihrem Arzt mitteilen und eine Bescheinigung über Ihre Arbeitsfähigkeit vorlegen. Die Barmer Gek wird die Zahlung von Krankengeld einstellen.



Wie beantrage ich Barmer Gek Krankengeld?

Wenn Sie als Mitglied der Barmer Gek krankgeschrieben sind und Krankengeld erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. In diesem Artikel werden wir Ihnen Schritt für Schritt erklären, wie Sie dies tun können.

Schritt 1: Informieren Sie Ihren Arzt

Der erste Schritt besteht darin, Ihren behandelnden Arzt über Ihre Krankheit und den Grund für die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Er wird Ihnen eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Schritt 2: Krankenkasse informieren

Nachdem Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten haben, sollten Sie Ihre Krankenkasse (Barmer Gek) so schnell wie möglich informieren. Sie können dies telefonisch oder schriftlich tun. Geben Sie dabei Ihre Versichertennummer und den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit an. Die Barmer Gek wird Ihnen dann weitere Informationen zur Einreichung des Antrags geben.

Schritt 3: Antragsformulare ausfüllen

Die Barmer Gek stellt spezielle Antragsformulare für das Krankengeld zur Verfügung. Sie können diese entweder online herunterladen oder bei Ihrer örtlichen Geschäftsstelle der Barmer Gek anfordern. Füllen Sie die Formulare vollständig aus und vergessen Sie nicht, alle erforderlichen Dokumente beizufügen, wie zum Beispiel die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes.

Schritt 4: Antrag einreichen

Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet haben, können Sie Ihren Antrag bei der Barmer Gek einreichen. Dies kann entweder persönlich in einer Geschäftsstelle erfolgen oder per Post an die zentrale Adresse der Barmer Gek. In einigen Fällen ist auch eine digitale Einreichung über das Online-Portal der Krankenkasse möglich.

Schritt 5: Bearbeitung des Antrags

Die Barmer Gek wird Ihren Antrag prüfen und bearbeiten. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher kann es eine Weile dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten. In der Regel wird die Krankenkasse Ihre Arbeitsunfähigkeit und Ihre Ansprüche überprüfen und dann entscheiden, ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben.

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Schritt 6: Regelungen während des Krankengeldbezugs

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie von der Barmer Gek Krankengeld. Es ist wichtig zu beachten, dass es während des Bezugs von Krankengeld bestimmte Regelungen gibt. Sie müssen regelmäßig ärztliche Folgebescheinigungen einreichen und gegebenenfalls an Maßnahmen zur Wiedereingliederung teilnehmen.

Schritt 7: Ende der Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind und Ihre Arbeitsunfähigkeit endet, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse umgehend mitteilen. Die Barmer Gek wird dann den Bezug von Krankengeld beenden.

Zusammenfassung

Die Beantragung von Krankengeld bei der Barmer Gek erfordert einige Schritte. Es ist wichtig, Ihren Arzt zu informieren, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren, die Antragsunterlagen auszufüllen und einzureichen. Beachten Sie die Regelungen während des Bezugs von Krankengeld und informieren Sie die Krankenkasse über das Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit an die Barmer Gek wenden.

Die Beantragung von Krankengeld bei der Barmer Gek kann etwas zeitaufwendig und bürokratisch sein, ist jedoch ein wichtiger Prozess, um finanzielle Unterstützung während der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Befolgen Sie die oben genannten Schritte sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Hand haben. Bei Fragen sollten Sie sich direkt an die Barmer Gek wenden.



 

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