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Verhinderungspflege |
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FAQ Barmer Gek Verhinderungspflege
Was ist die Barmer Gek Verhinderungspflege?
Die Barmer Gek Verhinderungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen. Dabei übernimmt die Barmer Gek die Kosten für eine Ersatzpflegekraft, wenn der pflegende Angehörige vorübergehend verhindert ist, die Pflege zu übernehmen.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Der pflegende Angehörige muss den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.
- Der pflegende Angehörige muss die Pflege vorübergehend nicht oder nur teilweise übernehmen können, beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder Erholung.
Wie viel Verhinderungspflege steht einem zu?
Pro Kalenderjahr können bis zu 1.612 Euro für Verhinderungspflege beansprucht werden. Ist der pflegende Angehörige mindestens sechs Monate im Jahr tätig, erhöht sich der Betrag auf 2.418 Euro. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Betrag aus dem Vorjahr zu übertragen.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege bei der Barmer Gek?
Um Verhinderungspflege bei der Barmer Gek zu beantragen, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
- Kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Barmer Gek.
- Erhalten Sie die notwendigen Formulare und Information zum Antragsprozess.
- Füllen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege aus und senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Barmer Gek.
- Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags erhalten Sie eine Kostenzusage.
- Schließen Sie einen Vertrag mit einer geeigneten Ersatzpflegekraft ab und senden Sie eine Kopie des Vertrags an die Barmer Gek.
- Nach Inanspruchnahme der Verhinderungspflege reichen Sie die Rechnung und einen Nachweis über die Leistungserbringung bei der Barmer Gek ein.
- Die Barmer Gek erstattet Ihnen die Kosten für die Verhinderungspflege.
Welche Leistungen werden von der Verhinderungspflege abgedeckt?
Die Verhinderungspflege umfasst verschiedene Leistungen, die von der Ersatzpflegekraft erbracht werden können:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Die Ersatzpflegekraft übernimmt die Grundpflege des Pflegebedürftigen, wie zum Beispiel die Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden oder das Anreichen von Mahlzeiten.
- Behandlungspflege
- Bei Bedarf kann die Ersatzpflegekraft auch medizinische Leistungen wie das Verabreichen von Medikamenten oder das Wechseln von Verbänden übernehmen.
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Zur Entlastung des pflegenden Angehörigen kann die Ersatzpflegekraft auch Aufgaben im Haushalt übernehmen, wie zum Beispiel Einkaufen, Kochen oder Reinigungstätigkeiten.
Was ist zu beachten bei der Auswahl einer Ersatzpflegekraft?
Bei der Auswahl einer Ersatzpflegekraft sollten Sie Folgendes beachten:
- Prüfen Sie die Qualifikation und Erfahrung der Ersatzpflegekraft.
- Lassen Sie sich Referenzen geben.
- Klären Sie ab, ob die Ersatzpflegekraft über genügend Zeit verfügt, um die erforderlichen Leistungen zu erbringen.
- Klären Sie die finanziellen Konditionen und Modalitäten im Vorfeld.
- Stellen Sie sicher, dass die Ersatzpflegekraft eine vertrauenswürdige Person ist, die den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht werden kann.
Die Barmer Gek Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich Auszeiten vom Pflegealltag zu nehmen und trotzdem eine gute Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen. Durch die Übernahme der Kosten für eine Ersatzpflegekraft entlastet die Barmer Gek die pflegenden Angehörigen finanziell und ermöglicht so eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und eigener Lebensführung.