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FAQ Verhinderungspflege Aok Plus
1. Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit zu nehmen. Dabei wird eine Ersatzpflegeperson für eine bestimmte Zeit eingesetzt, um die Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen zu übernehmen.
2. Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und häuslich versorgt werden. Auch für Pflegebedürftige in einer vollstationären Pflegeeinrichtung besteht dieser Anspruch.
3. Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Verhinderungspflege kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Bei ausreichender Begründung kann dieser Zeitraum auf bis zu acht Wochen verlängert werden.
4. Wie hoch ist der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege?
Der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Bei Menschen mit dem höchsten Pflegegrad (Pflegegrad 5) erhöht sich dieser Betrag auf bis zu 2.418 Euro.
5. Kann Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dabei wird der Leistungsbetrag entsprechend dem zeitlichen Umfang der Ersatzpflege berechnet.
6. Kann Verhinderungspflege auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen?
Ja, Verhinderungspflege kann sowohl durch eine private Ersatzpflegeperson als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Die Aok Plus arbeitet mit verschiedenen Pflegediensten zusammen und unterstützt bei der Vermittlung geeigneter Ersatzpflegepersonen.
7. Muss die Ersatzpflegeperson eine professionelle Pflegekraft sein?
Nein, die Ersatzpflegeperson muss keine professionelle Pflegekraft sein. Sie kann auch ein Familienangehöriger oder eine nahestehende Person sein, die die Betreuungs- und Pflegeleistungen übernimmt.
8. Wie hoch ist das Pflegegeld während der Verhinderungspflege?
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in Höhe des halben Betrags weitergezahlt. Falls das Pflegegeld bereits aufgestockt wurde, wird der aufgestockte Betrag weitergezahlt.
9. Muss die Verhinderungspflege im Voraus beantragt werden?
Ja, die Verhinderungspflege muss im Voraus bei der Pflegekasse beantragt werden. Es müssen Angaben zu Zeitraum, Art der Ersatzpflege und Kosten gemacht werden.
10. Wie lange im Voraus sollte die Verhinderungspflege beantragt werden?
Es wird empfohlen, die Verhinderungspflege spätestens vier Wochen vor dem geplanten Einsatz der Ersatzpflegeperson zu beantragen. Bei kurzfristigem Bedarf ist auch eine nachträgliche Antragstellung möglich.
11. Können auch mehrere Ersatzpflegepersonen abwechselnd eingesetzt werden?
Ja, es ist möglich, dass mehrere Ersatzpflegepersonen abwechselnd eingesetzt werden. Dabei ist wichtig, dass die Gesamtdauer der Verhinderungspflege nicht überschritten wird.
12. Kann man Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen?
Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, Verhinderungspflege rückwirkend zu beantragen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Pflegeperson unvorhergesehen erkrankt oder aus anderen Gründen verhindert ist.
13. Kann Verhinderungspflege auch in Kombination mit Kurzzeitpflege genutzt werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch in Kombination mit Kurzzeitpflege genutzt werden. Dabei werden die Leistungsbeträge für beide Leistungen jeweils anteilig in Anspruch genommen.
14. Wer übernimmt die Kosten für Verhinderungspflege?
Die Kosten für Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen. Je nach Pflegegrad und Leistungsbetrag kann ein Eigenanteil zu zahlen sein.
15. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Verhinderungspflege zu erhalten?
Ja, um Verhinderungspflege zu erhalten, muss der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein und häuslich versorgt werden. Zudem muss der Bedarf an Verhinderungspflege begründet sein.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege AOK Plus?
Verhinderungspflege bei der AOK Plus
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit zu nehmen und neue Energie zu tanken. Bei der AOK Plus kann die Verhinderungspflege ganz einfach beantragt werden. In diesem Artikel werden wir Ihnen den Antragsprozess im Detail erklären.
Anspruch auf Verhinderungspflege
Um Verhinderungspflege bei der AOK Plus beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens sechs Monate lang einen pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne der Pflegeversicherung gepflegt haben.
- Der pflegebedürftige Angehörige muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein.
- Sie dürfen die Verhinderungspflege nicht in Anspruch nehmen, wenn der pflegebedürftige Angehörige in vollstationärer Pflege ist.
Antragsstellung
Um Verhinderungspflege bei der AOK Plus zu beantragen, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen. In diesem Antrag sollten Sie angeben:
- Ihren Namen und Ihre Adresse.
- Den Namen und die Adresse des pflegebedürftigen Angehörigen.
- Den Zeitraum, für den Sie Verhinderungspflege beantragen möchten.
- Den Namen und die Adresse der Ersatzpflegekraft, die Sie während Ihrer Abwesenheit einsetzen möchten.
- Die Kontaktdaten des behandelnden Arztes des pflegebedürftigen Angehörigen.
Den Antrag können Sie persönlich bei Ihrer AOK Plus Geschäftsstelle abgeben oder per Post schicken. Alternativ können Sie den Antrag auch online über das AOK Plus Serviceportal stellen.
Genehmigung und Leistungshöhe
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird die AOK Plus prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für Verhinderungspflege erfüllen. Wenn dem so ist, erhalten Sie eine Genehmigung und die AOK Plus übernimmt die Kosten für die Ersatzpflegekraft.
Die Höhe der Verhinderungspflege richtet sich nach dem Pflegegrad des pflegebedürftigen Angehörigen:
- Pflegegrad 2:
- 1.612 Euro pro Jahr
- Pflegegrad 3:
- 1.995 Euro pro Jahr
- Pflegegrad 4:
- 2.418 Euro pro Jahr
- Pflegegrad 5:
- 2.918 Euro pro Jahr
Bitte beachten Sie, dass die Verhinderungspflege auf maximal 6 Wochen im Kalenderjahr begrenzt ist.
Abrechnung der Verhinderungspflege
Um die Verhinderungspflege abzurechnen, müssen Sie eine Rechnung der Ersatzpflegekraft bei der AOK Plus einreichen. Hierbei ist es wichtig, dass die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält, wie zum Beispiel:
- Name und Adresse der Ersatzpflegekraft
- Datum und Dauer der Leistung
- Stundensatz bzw. Tagessatz
- Bankverbindung für die Überweisung
Nach Prüfung der Rechnung wird die AOK Plus den Betrag auf das angegebene Konto überweisen.
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige. Bei der AOK Plus kann sie einfach beantragt werden. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig und informieren Sie sich über alle Einzelheiten, um die Verhinderungspflege bestmöglich nutzen zu können.