Aok Plus Mutterschaftsgeld Antrag



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FAQ Aok Plus Mutterschaftsgeld

Frage 1: Wer hat Anspruch auf Aok Plus Mutterschaftsgeld?
Antwort: Anspruch auf Aok Plus Mutterschaftsgeld haben gesetzlich versicherte Frauen, die in Sachsen oder Thüringen wohnen und bei der Aok Plus versichert sind.
Frage 2: Wie hoch ist das Aok Plus Mutterschaftsgeld?
Antwort: Das Aok Plus Mutterschaftsgeld beträgt in der Regel 13 Euro pro Tag und wird für den Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gezahlt.
Frage 3: Wann muss der Antrag auf Aok Plus Mutterschaftsgeld gestellt werden?
Antwort: Der Antrag auf Aok Plus Mutterschaftsgeld sollte spätestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden.
Frage 4: Wie lange wird das Aok Plus Mutterschaftsgeld gezahlt?
Antwort: Das Aok Plus Mutterschaftsgeld wird für den Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gezahlt.
Frage 5: Kann das Aok Plus Mutterschaftsgeld verlängert werden?
Antwort: Ja, in besonderen Fällen kann das Aok Plus Mutterschaftsgeld um weitere zwei Wochen verlängert werden.
Frage 6: Wie wird das Aok Plus Mutterschaftsgeld beantragt?
Antwort: Der Antrag auf Aok Plus Mutterschaftsgeld kann online oder schriftlich bei der Aok Plus gestellt werden.
Frage 7: Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Aok Plus Mutterschaftsgeld benötigt?
Antwort: Für den Antrag auf Aok Plus Mutterschaftsgeld werden unter anderem ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft sowie der Mutterpass benötigt.
Frage 8: Wann wird das Aok Plus Mutterschaftsgeld ausgezahlt?
Antwort: Das Aok Plus Mutterschaftsgeld wird in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt.
Frage 9: Wie wird das Aok Plus Mutterschaftsgeld besteuert?
Antwort: Das Aok Plus Mutterschaftsgeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Frage 10: Kann das Aok Plus Mutterschaftsgeld mit anderen Leistungen kombiniert werden?
Antwort: Ja, das Aok Plus Mutterschaftsgeld kann mit Elterngeld und anderen Leistungen kombiniert werden.
Frage 11: Muss das Aok Plus Mutterschaftsgeld zurückgezahlt werden?
Antwort: Nein, das Aok Plus Mutterschaftsgeld muss nicht zurückgezahlt werden.
Frage 12: Gibt es eine Einkommensgrenze für das Aok Plus Mutterschaftsgeld?
Antwort: Nein, für das Aok Plus Mutterschaftsgeld gibt es keine Einkommensgrenze.
Frage 13: Kann das Aok Plus Mutterschaftsgeld auch bei Mehrlingsgeburten beantragt werden?
Antwort: Ja, das Aok Plus Mutterschaftsgeld kann auch bei Mehrlingsgeburten beantragt werden.
Frage 14: Was passiert, wenn die Mutter vor der Geburt erkrankt?
Antwort: Wenn die Mutter vor der Geburt erkrankt, hat sie Anspruch auf Krankengeld statt auf Mutterschaftsgeld.
Frage 15: Gibt es eine Möglichkeit, das Mutterschaftsgeld vorzeitig zu beenden?
Antwort: Ja, die Mutter kann das Mutterschaftsgeld vorzeitig beenden und stattdessen Elterngeld beantragen.
  Aok Plus Antrag

Das Aok Plus Mutterschaftsgeld bietet finanzielle Sicherheit für werdende Mütter in Sachsen und Thüringen. Es kann auf einfachem Weg beantragt und für den Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt erhalten werden. Weitere Informationen zum Aok Plus Mutterschaftsgeld finden Sie auf der Website der Aok Plus.




Wie beantrage ich Aok Plus Mutterschaftsgeld?

1. Voraussetzungen für den Mutterschaftsgeldanspruch bei Aok Plus

Um Mutterschaftsgeld bei Aok Plus beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind bei Aok Plus versichert.
  • Sie sind schwanger und stehen in einem Beschäftigungsverhältnis.
  • Sie haben einen Anspruch auf Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz.
  • Sie haben einen Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber.
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2. Beantragung des Mutterschaftsgelds bei Aok Plus

Um Mutterschaftsgeld bei Aok Plus zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft und Ihren voraussichtlichen Entbindungstermin.
  2. Beantragen Sie rechtzeitig den mutterschutzrechtlichen Bescheinigungsschein („gelber Schein“) bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin.
  3. Füllen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld aus, den Sie bei Aok Plus erhalten oder online herunterladen können. Geben Sie darin alle erforderlichen Daten an.
  4. Legen Sie den mutterschutzrechtlichen Bescheinigungsschein zusammen mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Aok Plus vor.
  5. Senden Sie den vollständigen Antrag per Post an Aok Plus oder geben Sie ihn persönlich bei einer Geschäftsstelle ab.

3. Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgelds

Die Höhe des Mutterschaftsgelds bei Aok Plus richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Es beträgt in der Regel 13 Euro pro Kalendertag.

4. Auszahlung des Mutterschaftsgelds

Aok Plus zahlt das Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes direkt an Sie aus. Meist erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus.

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5. Weitere Leistungen während der Schwangerschaft

Neben dem Mutterschaftsgeld bietet Aok Plus weitere Leistungen für Schwangere an, wie beispielsweise:

  • Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Elternschulen
  • Hebammenhilfe
  • Stillberatung

6. Sonderregelungen bei Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten können Sonderregelungen gelten. Informieren Sie sich bei Aok Plus über die spezifischen Voraussetzungen und Leistungen.

7. Mutterschaftsgeld bei Selbstständigkeit

Auch Selbstständige können Mutterschaftsgeld beantragen. Hier gelten allerdings andere Regelungen und Berechnungsgrundsätze. Informieren Sie sich bei Aok Plus über die genauen Bedingungen.

8. Unterstützung bei der Antragsstellung

Bei Fragen zur Antragsstellung oder zur Beantragung von Mutterschaftsgeld bei Aok Plus können Sie sich an die Aok Plus Geschäftsstelle in Ihrer Nähe oder telefonisch an den Kundenservice wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen.

9. Fristen beachten

Beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld rechtzeitig stellen müssen. Bitte informieren Sie sich bei Aok Plus über die genauen Fristen und Rechte.

10. Mutterschaftsgeld nach der Geburt

Nach der Geburt haben Sie möglicherweise Anspruch auf Elterngeld und/oder Kindergeld. Informieren Sie sich rechtzeitig über diese Leistungen und stellen Sie gegebenenfalls die entsprechenden Anträge.

Die Beantragung von Mutterschaftsgeld bei Aok Plus ist in der Regel unkompliziert und gut geregelt. Beachten Sie die genannten Schritte und Fristen und lassen Sie sich bei Fragen gerne von Aok Plus beraten.



 

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