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FAQ Verhinderungspflege Mit Kurzzeitpflege Kombinieren Aok Nordwest
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren bei der AOK Nordwest
Die AOK Nordwest bietet Versicherten die Möglichkeit, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege miteinander zu kombinieren. Dies bedeutet, dass pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen können, während die pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum in einer stationären Einrichtung versorgt wird. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege wird dann gewährt, wenn der persönlich pflegende Angehörige aus bestimmten Gründen an der Pflege verhindert ist. Dies kann zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder eigene Pflegebedürftigkeit der Fall sein. In solchen Fällen übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung und Versorgung der pflegebedürftigen Person.
Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Unterbringung von pflegebedürftigen Personen, wenn eine vorübergehende Versorgung zu Hause nicht möglich ist, beispielsweise aufgrund eines Klinikaufenthalts des pflegenden Angehörigen oder einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Die Vorteile der Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bietet sowohl pflegebedürftigen Personen als auch deren Angehörigen einige Vorteile. Pflegebedürftige erhalten eine vorübergehende professionelle Betreuung und Versorgung in einer stationären Einrichtung, während ihre Angehörigen eine Auszeit nehmen können, um sich zu erholen oder andere wichtige Angelegenheiten zu erledigen.
Pflegebedürftige können während der Kurzzeitpflege neue Kontakte knüpfen und an Freizeitaktivitäten teilnehmen, was zur Steigerung des Wohlbefindens und der Lebensqualität beiträgt. Gleichzeitig haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, neue Energie zu tanken und ihre eigene Gesundheit zu erhalten.
Voraussetzungen für die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei der AOK Nordwest
Um Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei der AOK Nordwest kombinieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Der persönlich pflegende Angehörige muss mindestens 6 Monate lang die häusliche Pflege übernommen haben.
- Die Pflege muss in einem häuslichen Umfeld stattfinden.
Zudem müssen die pflegebedürftige Person und der persönlich pflegende Angehörige bei der AOK Nordwest versichert sein. Die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kann für maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Antragsverfahren
Um die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bei der AOK Nordwest zu beantragen, müssen Sie einen Antrag einreichen. Dieser kann persönlich in einer AOK-Geschäftsstelle, per Post oder online gestellt werden.
In dem Antrag müssen Sie die gewünschte Dauer und den Zeitraum der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege angeben. Zudem müssen Sie angeben, welche stationäre Einrichtung Sie für die Kurzzeitpflege in Betracht ziehen. Die AOK Nordwest prüft dann Ihren Antrag und teilt Ihnen mit, ob dieser bewilligt wurde.
Die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bietet pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen eine gute Möglichkeit, eine vorübergehende Auszeit zu nehmen und sich zu erholen. Durch die professionelle Betreuung und Versorgung in einer stationären Einrichtung wird die Versorgung der pflegebedürftigen Person sichergestellt.
Bei der AOK Nordwest können Versicherte Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es lohnt sich, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren und einen Antrag bei der AOK Nordwest zu stellen.