Verhinderungspflege Aok Thüringen Antrag



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Verhinderungspflege
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FAQ Verhinderungspflege Aok Thüringen

F: Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist ein Angebot der Pflegeversicherung, das pflegende Angehörige entlasten soll. Wenn der pflegebedürftige Mensch vorübergehend nicht zu Hause gepflegt werden kann, übernimmt die Verhinderungspflege die Versorgung.
F: Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegepersonen, die den Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung mindestens sechs Monate lang gepflegt haben.
F: Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr genutzt werden. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum aber auch auf acht Wochen verlängert werden.
F: Wie hoch ist der Betrag für Verhinderungspflege?
Der Betrag für Verhinderungspflege beträgt max. 1612 Euro pro Kalenderjahr. Bei einem höheren Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) erhöht sich der Satz auf max. 1612 Euro plus 50% des Pflegegeldes.
F: Wo kann Verhinderungspflege beantragt werden?
Verhinderungspflege kann bei der Aok Thüringen beantragt werden. Dafür benötigt man die entsprechenden Formulare und Nachweise.
F: Kann Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Es müssen jedoch mindestens acht Stunden pro Tag beantragt werden.
F: Kann Verhinderungspflege auch von anderen Personen als den pflegenden Angehörigen genutzt werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch von anderen Personen in Anspruch genommen werden. Diese müssen jedoch die pflegerische Qualifikation nachweisen können.
F: Welche Leistungen werden von der Verhinderungspflege abgedeckt?
Die Verhinderungspflege übernimmt alle erforderlichen Pflegeleistungen, die während der Abwesenheit des pflegenden Angehörigen notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise die Körperpflege, Medikamentengabe und Mobilitätshilfe.
F: Kann Verhinderungspflege auch bei stationärer Unterbringung des Pflegebedürftigen genutzt werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch bei stationärer Unterbringung des Pflegebedürftigen genutzt werden. Allerdings wird in diesem Fall nur das Pflegegeld gezahlt, keine weiteren Leistungen.
F: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verhinderungspflege nutzen zu können?
Um Verhinderungspflege nutzen zu können, muss der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein und es muss eine Pflegeperson vorhanden sein, die den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate lang versorgt hat.
F: Wer übernimmt die Kosten für Verhinderungspflege?
Die Kosten für Verhinderungspflege werden von der Pflegeversicherung übernommen. Es muss jedoch ein entsprechender Antrag gestellt und genehmigt werden.
F: Kann Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Pflegeperson hat bis zu drei Monate Zeit, den Antrag nachzuholen.
F: Gibt es Einschränkungen bei der Auswahl des Pflegedienstes?
Bei der Auswahl des Pflegedienstes gibt es keine Einschränkungen. Die Pflegeperson kann frei den gewünschten Pflegedienst wählen.
F: Was passiert, wenn die Verhinderungspflege nicht ausgeschöpft wird?
Wenn die Verhinderungspflege nicht ausgeschöpft wird, verfällt der nicht genutzte Betrag am Ende des Kalenderjahres. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nicht möglich.
F: Wo kann ich weitere Informationen zur Verhinderungspflege erhalten?
Weitere Informationen zur Verhinderungspflege erhalten Sie bei der Aok Thüringen oder bei Ihrem zuständigen Pflegedienst.
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Hinweis: Die Informationen in diesem FAQ dienen lediglich als Orientierungshilfe und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtliche und individuelle Bedingungen können variieren. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen.




Wie beantrage ich Verhinderungspflege Aok Thüringen

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlasten soll. Wenn Sie als Angehöriger die Pflege eines nahen Familienmitglieds übernehmen und selbst eine Auszeit benötigen, können Sie Verhinderungspflege beantragen. In Thüringen wird diese Leistung von der Aok Thüringen angeboten.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegende Angehörige, die eine pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt haben. Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Zudem muss die Verhinderungspflege notwendig sein, um die Pflegeperson zu entlasten und die Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten.

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Wie kann ich Verhinderungspflege bei der Aok Thüringen beantragen?

Um Verhinderungspflege bei der Aok Thüringen zu beantragen, müssen Sie einige Schritte befolgen:

  1. Antrag stellen: Beantragen Sie Verhinderungspflege formlos bei der Aok Thüringen. Geben Sie dabei an, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten.
  2. Pflegegrad nachweisen: Legen Sie einen Nachweis über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person vor. Dies kann beispielsweise ein Bescheid des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sein.
  3. Verhinderungsgründe angeben: Erläutern Sie in Ihrem Antrag die Gründe, aus denen Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten. Hierbei sollte es sich um plausible und nachvollziehbare Gründe handeln, wie z.B. eigene Erkrankung, Urlaub oder sonstige Verhinderungen.
  4. Angebote zur Verhinderungspflege einholen: Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Verhinderungspflege und holen Sie entsprechende Angebote ein. Die Aok Thüringen unterstützt Sie in der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen oder Pflegepersonen.
  5. Anerkennung des Antrags: Die Aok Thüringen prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Gewährung der Verhinderungspflege. Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie einen Bescheid.
  6. Abrechnung der Verhinderungspflege: Ist die Verhinderungspflege abgeschlossen, müssen Sie die erbrachten Leistungen bei der Aok Thüringen abrechnen. Hierfür benötigen Sie die Rechnungen oder Quittungen der Pflegeeinrichtung bzw. Pflegeperson.

Welche Leistungen umfasst Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege umfasst verschiedene Leistungen, die je nach Bedarf der pflegebedürftigen Person erbracht werden können. Dazu gehören:

  • Häusliche Pflege: Wenn die pflegebedürftige Person in häuslicher Umgebung betreut werden möchte, kann dies im Rahmen der Verhinderungspflege erfolgen. Eine Pflegeperson kommt zu Ihnen nach Hause und übernimmt die erforderlichen Pflegeleistungen.
  • Ambulante Pflegeeinrichtungen: Es besteht die Möglichkeit, die pflegebedürftige Person vorübergehend in eine ambulante Pflegeeinrichtung zu geben. Dort wird sie professionell betreut und gepflegt.
  • Kurzzeitpflege: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die pflegebedürftige Person vorübergehend in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung zu geben. Dort wird sie rund um die Uhr betreut und gepflegt, während Sie sich eine Auszeit nehmen.
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Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Innerhalb dieser sechs Wochen besteht die Möglichkeit, entweder durchgehend oder in kürzeren Zeiträumen Verhinderungspflege zu nutzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die insgesamt sechs Wochen nicht überschritten werden dürfen.

Was kostet Verhinderungspflege?

Die Kosten für Verhinderungspflege variieren je nach Art der Pflege, der Pflegeeinrichtung oder Pflegeperson und dem Umfang der Leistungen. Die Aok Thüringen übernimmt einen Teil der Kosten im Rahmen der Pflegeversicherung. Es kann jedoch sein, dass ein Eigenanteil zu zahlen ist. Die genauen Kosten werden vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege individuell geklärt.

Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlastet und ihnen eine Auszeit ermöglicht. Bei der Aok Thüringen können Sie Verhinderungspflege beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Achten Sie darauf, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Verhinderungspflege und holen Sie Angebote ein. Die genauen Kosten werden vor der Inanspruchnahme individuell geklärt. Nutzen Sie diese Leistung, um sich selbst Zeit zur Erholung und Regeneration zu gönnen.



 

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