Salus Bkk Familienversicherung Antrag



BKK
Familienversicherung
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FAQ Salus BKK Familienversicherung

Frage 1: Wer kann in die Familienversicherung aufgenommen werden?
Antwort: In die Familienversicherung der Salus BKK können Ehepartner, Lebenspartner und Kinder bis zum 18. Lebensjahr aufgenommen werden.
Frage 2: Bis wann können Kinder in der Familienversicherung bleiben?
Antwort: Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienversicherung bleiben. Bei bestimmten Voraussetzungen kann die Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr verlängert werden.
Frage 3: Müssen Ehepartner oder Lebenspartner berufstätig sein, um in der Familienversicherung aufgenommen zu werden?
Antwort: Nein, Ehepartner oder Lebenspartner müssen nicht berufstätig sein, um in der Familienversicherung aufgenommen zu werden. Es gilt jedoch eine Obergrenze für das Einkommen des Hauptversicherten.
Frage 4: Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung?
Antwort: Die Voraussetzungen für die Familienversicherung bei der Salus BKK sind unter anderem, dass der Hauptversicherte bei der Salus BKK versichert ist und das Einkommen des Hauptversicherten eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Frage 5: Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung?
Antwort: Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt derzeit bei 450 Euro monatlich.
Frage 6: Welche Leistungen sind in der Familienversicherung enthalten?
Antwort: In der Familienversicherung sind die meisten Leistungen der Salus BKK enthalten, wie zum Beispiel Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen.
Frage 7: Gibt es eine Altersbegrenzung für die Familienversicherung?
Antwort: Ja, die Familienversicherung endet in der Regel mit dem 18. Lebensjahr. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr bei bestimmten Voraussetzungen.
Frage 8: Müssen Kinder einen Eigenanteil bei Behandlungen zahlen?
Antwort: Nein, Kinder in der Familienversicherung der Salus BKK müssen keinen Eigenanteil bei Behandlungen zahlen.
Frage 9: Kann die Familienversicherung auch rückwirkend beantragt werden?
Antwort: Nein, die Familienversicherung kann nicht rückwirkend beantragt werden. Die Aufnahme in die Familienversicherung muss rechtzeitig erfolgen.
Frage 10: Kann man die Familienversicherung kündigen?
Antwort: Ja, sowohl der Hauptversicherte als auch die Familienmitglieder können die Familienversicherung jederzeit kündigen.
Frage 11: Wie erfolgt die Mitteilung von Änderungen in der Familienversicherung?
Antwort: Änderungen in der Familienversicherung, wie zum Beispiel eine Adressänderung oder ein Wechsel des Krankheitsbildes, müssen der Salus BKK umgehend schriftlich mitgeteilt werden.
Frage 12: Welche Unterlagen sind für die Aufnahme in die Familienversicherung erforderlich?
Antwort: Für die Aufnahme in die Familienversicherung der Salus BKK werden unter anderem der Nachweis der Eheschließung oder der Lebenspartnerschaft, die Geburtsurkunden der Kinder und Einkommensnachweise benötigt.
Frage 13: Kann man die Familienversicherung auf eine andere Krankenkasse übertragen?
Antwort: Ja, es ist möglich die Familienversicherung auf eine andere Krankenkasse zu übertragen. Dafür muss jedoch ein formloser Antrag gestellt werden.
Frage 14: Was passiert, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird?
Antwort: Wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, müssen die Familienmitglieder sich eigenständig versichern oder können sich bei der Salus BKK individuell versichern.
Frage 15: Kann man die Familienversicherung nach einer Trennung behalten?
Antwort: Bei einer Trennung können die Familienmitglieder in der Regel nicht mehr in der Familienversicherung bleiben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine eigene Mitgliedschaft bei der Salus BKK abzuschließen.
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Die Salus BKK bietet eine umfassende Familienversicherung, die viele Leistungen abdeckt und die Möglichkeit bietet, Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen mitzuversichern. Bei Fragen zur Familienversicherung stehen die Mitarbeiter der Salus BKK gerne zur Verfügung.




Wie beantrage ich die Salus BKK Familienversicherung?

Die Salus BKK bietet ihren Versicherten die Möglichkeit, ihre Familienmitglieder kostenfrei mitzuversichern. Hier erfahren Sie, wie Sie die Familienversicherung beantragen können.

Voraussetzungen für die Familienversicherung bei der Salus BKK

Um eine Familienversicherung bei der Salus BKK beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie müssen bei der Salus BKK versichert sein.
  2. Sie müssen verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
  3. Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist nicht berufstätig oder hat ein geringes Einkommen.
  4. Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner hat keine eigene Krankenversicherung.
  5. Ihre minderjährigen Kinder oder Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht berufstätig und haben kein eigenes Einkommen.
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Der Antrag auf Familienversicherung

Um die Familienversicherung zu beantragen, können Sie entweder das Online-Formular auf der Webseite der Salus BKK ausfüllen oder persönlich in einer Geschäftsstelle vorbeikommen.

Wenn Sie das Online-Formular nutzen möchten, folgen Sie einfach den Anweisungen auf der Webseite. Geben Sie alle erforderlichen Daten zu Ihrer Person und Ihren Familienmitgliedern ein.

Wenn Sie den Antrag in einer Geschäftsstelle der Salus BKK stellen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Versichertenkarte der Salus BKK
  • Die Geburts- oder Heiratsurkunde Ihres Ehepartners
  • Die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • Wenn Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner gering verdient oder nicht berufstätig ist: Einkommensnachweise wie z.B. Gehaltsabrechnungen oder einen Einkommensnachweis vom Jobcenter
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Reichen Sie die Unterlagen bei dem Mitarbeiter der Salus BKK ein. Dieser wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen mitteilen, ob die Familienversicherung genehmigt wurde. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung.

Die Vorteile der Familienversicherung

Nachdem Ihr Antrag auf Familienversicherung genehmigt wurde, können Ihre Familienmitglieder von den gleichen Leistungen wie Sie selbst profitieren. Die Salus BKK bietet ein umfangreiches Leistungspaket, das unter anderem die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen abdeckt.

Zudem sind Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei mitversichert. Auch danach können sie unter bestimmten Voraussetzungen noch in der Familienversicherung bleiben, beispielsweise wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder ein Studium absolvieren.

Vergessen Sie jedoch nicht, dass die Familienversicherung bei der Salus BKK nur dann möglich ist, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Familienversicherung bei der Salus BKK bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Familienmitglieder kostenfrei mitzuversichern. Um die Familienversicherung zu beantragen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beantragen können Sie die Versicherung entweder online oder persönlich in einer Geschäftsstelle der Salus BKK. Nach der Genehmigung genießen Ihre Familienmitglieder die gleichen Leistungen wie Sie selbst. Behalten Sie jedoch im Hinterkopf, dass die Familienversicherung nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist.



 

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