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Antrag für Pflegezeit Aok zur ausdrucken und ausfüllen – PDF-Format und Online-Beantragen

 




Wie beantrage ich Pflegezeit bei der AOK?

Die AOK bietet Versicherten die Möglichkeit, Pflegezeit zu beantragen, um sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Pflegezeit bei der AOK beantragen können.

Was ist Pflegezeit?

Pflegezeit ist eine Zeitspanne, in der Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren oder komplett aussetzen können, um Angehörige zu pflegen. Die Pflegezeit ist gesetzlich geregelt und soll sicherstellen, dass pflegende Personen ausreichend Zeit für die Betreuung ihrer Angehörigen haben.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Pflegezeit bei der AOK zu beantragen?

Um Pflegezeit bei der AOK zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie sind pflichtversichert bei der AOK
  2. Sie pflegen einen nahen Angehörigen, der mindestens Pflegegrad 1 hat
  3. Sie arbeiten in einem Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten
  4. Sie haben das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate

Wie beantrage ich Pflegezeit bei der AOK?

Um Pflegezeit bei der AOK zu beantragen, müssen Sie zunächst Ihren Arbeitgeber über Ihre Absicht informieren. Sie können dann einen Antrag auf Pflegezeit stellen, den Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber ausfüllen müssen.

Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, reichen Sie ihn bei Ihrer zuständigen AOK-Geschäftsstelle ein. Dort wird der Antrag geprüft und Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die genehmigte Pflegezeit.

Wie lange kann ich Pflegezeit bei der AOK beantragen?

Sie können bei der AOK bis zu sechs Monate Pflegezeit beantragen. Diese Zeit kann aufgeteilt oder am Stück genommen werden. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Erhalte ich während der Pflegezeit weiterhin mein Gehalt?

Während der Pflegezeit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein reduziertes Gehalt, das mindestens 75 Prozent Ihres bisherigen Entgelts beträgt. Die genaue Höhe wird zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart.

Was passiert nach Ablauf der Pflegezeit?

Nach Ablauf der Pflegezeit haben Sie das Recht, an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen den Arbeitsplatz zum gleichen Entgelt anzubieten. Wenn eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz nicht möglich ist, muss Ihnen ein vergleichbarer Arbeitsplatz angeboten werden.

Die AOK bietet Versicherten die Möglichkeit, Pflegezeit zu beantragen, um sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Um Pflegezeit bei der AOK zu beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag stellen. Während der Pflegezeit erhalten Sie ein reduziertes Gehalt und haben nach Ablauf der Zeit das Recht, an Ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren.

 

Formulare und Antrag für Pflegezeit Aok zur ausdrucken und ausfüllen – Öffnen im PDF-Format und Online-Beantragen




 

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Antrag
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FAQ Pflegezeit Aok

Frage 1:
Was ist die Pflegezeit?

Antwort 1:
Die Pflegezeit ist eine gesetzliche Regelung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder vorübergehend aus dem Job auszuscheiden, um sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern.

Frage 2:
Wer hat Anspruch auf Pflegezeit?

Antwort 2:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Pflegezeit, wenn sie einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen möchten.

Frage 3:
Wie lange kann ich Pflegezeit nehmen?

Antwort 3:
Pflegezeit kann bis zu sechs Monate in Anspruch genommen werden. Innerhalb dieser Zeit können Sie Ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren oder komplett aus dem Job aussteigen.

Frage 4:
Wie beantrage ich Pflegezeit bei der Aok?

Antwort 4:
Um Pflegezeit bei der Aok zu beantragen, müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen und bei Ihrer zuständigen Aok-Geschäftsstelle einreichen.

Frage 5:
Erhalte ich während der Pflegezeit eine Vergütung?

Antwort 5:
Während der Pflegezeit erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflegezeitförderung. Diese wird von der Pflegekasse bezahlt und beträgt bis zu 75% Ihres bisherigen Nettoeinkommens.

Frage 6:
Kann ich die Pflegezeit auch kurzfristig nehmen?

Antwort 6:
Ja, es ist unter bestimmten Umständen möglich, die Pflegezeit kurzfristig zu nehmen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung des pflegebedürftigen Angehörigen.

Frage 7:
Kann ich die Pflegezeit auch aufteilen?

Antwort 7:
Ja, Sie können die Pflegezeit auf bis zu drei Abschnitte verteilen. Die minimale Dauer eines Abschnitts beträgt einen Monat.

Frage 8:
Bekomme ich meinen Job nach der Pflegezeit zurück?

Antwort 8:
Nach der Pflegezeit haben Sie einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in den Job. Ihr Arbeitsplatz muss Ihnen in vergleichbarer Position und mit ähnlichen Arbeitsbedingungen zur Verfügung gestellt werden.

Frage 9:
Kann ich meine Pflegezeit verlängern?

Antwort 9:
Ja, unter bestimmten Umständen ist eine Verlängerung der Pflegezeit möglich. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrer Aok-Geschäftsstelle auf.

Frage 10:
Kann ich während der Pflegezeit einen anderen Job annehmen?

Antwort 10:
Während der Pflegezeit dürfen Sie grundsätzlich keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei geringfügig entlohnter Beschäftigung.

Frage 11:
Kann ich während der Pflegezeit Urlaub nehmen?

Antwort 11:
Ja, Sie haben auch während der Pflegezeit Anspruch auf Urlaub. Dieser wird jedoch auf die Pflegezeit angerechnet.

Frage 12:
Welche Auswirkungen hat die Pflegezeit auf meine Rentenversicherung?

Antwort 12:
Während der Pflegezeit bleiben Sie weiterhin in der Rentenversicherung versichert. Ihre Rentenansprüche werden jedoch entsprechend der reduzierten Arbeitszeit berechnet.

Frage 13:
Was passiert, wenn ich meinen Job während der Pflegezeit verliere?

Antwort 13:
Falls Sie Ihren Job während der Pflegezeit verlieren, haben Sie weiterhin Anspruch auf die Pflegezeitförderung. Kontaktieren Sie hierzu Ihre zuständige Aok-Geschäftsstelle.

Frage 14:
Kann ich in der Pflegezeit meine Arbeitszeit wieder erhöhen?

Antwort 14:
Ja, es ist möglich, Ihre Arbeitszeit während der Pflegezeit zu erhöhen, wenn der pflegebedürftige Angehörige wieder besser versorgt ist. Sprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Aok-Geschäftsstelle ab.

Frage 15:
Ist die Pflegezeit auf bestimmte Angehörige beschränkt?

Antwort 15:
Nein, die Pflegezeit kann für nahe Angehörige wie Eltern, Kinder, Geschwister oder Ehepartner in Anspruch genommen werden.