Öffnen – Kostenübernahme Schwangerschaftsabbruch Tk Antrag

Antrag für Kostenübernahme Schwangerschaftsabbruch Tk zur ausfüllen und ausdrucken – PDF-Format und Online-Beantragen

 




Wie beantrage ich Kostenübernahme Schwangerschaftsabbruch Tk

Wenn Sie bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert sind und einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme beantragen.

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse in der Regel nur übernommen, wenn medizinische oder persönliche Gründe vorliegen. Eine rein soziale Indikation reicht in der Regel nicht aus, um die Kostenübernahme zu beantragen.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Um eine Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch bei der TK zu beantragen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen bei der TK versichert sein.
  • Es müssen medizinische oder persönliche Gründe vorliegen, die einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen.
  • Der Schwangerschaftsabbruch darf noch nicht stattgefunden haben.
  • Sie müssen vor dem Schwangerschaftsabbruch eine ärztliche Beratung in Anspruch genommen haben.
  • Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der TK stellen.

Beantragung der Kostenübernahme

Um die Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch bei der TK zu beantragen, müssen Sie zunächst einen Beratungstermin bei einem Arzt oder einer Ärztin vereinbaren. Die ärztliche Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Frau und des ungeborenen Kindes.

Während des Beratungstermins besprechen Sie mit dem Arzt oder der Ärztin Ihre medizinischen und persönlichen Gründe für den Schwangerschaftsabbruch. Der Arzt oder die Ärztin stellt Ihnen eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs aus.

Mit dieser Bescheinigung können Sie dann den Antrag auf Kostenübernahme bei der TK stellen. Den Antrag finden Sie entweder auf der Website der TK oder Sie können ihn telefonisch bei der TK anfordern.

Der Antrag sollte sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Fügen Sie außerdem die ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Schwangerschaftsabbruchs sowie weitere relevante Unterlagen bei. Dazu können zum Beispiel Befunde oder Arztbriefe gehören.

Schicken Sie den Antrag dann per Post an die TK oder geben Sie ihn persönlich in einer TK-Geschäftsstelle ab.

Entscheidung über die Kostenübernahme

Nachdem Sie den Antrag auf Kostenübernahme bei der TK eingereicht haben, wird dieser von der Krankenkasse geprüft. Die TK prüft, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen und ob alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden.

Innerhalb einer bestimmten Frist erhalten Sie dann eine schriftliche Entscheidung von der TK. In dieser Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, ob die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch übernommen werden oder nicht.

Wenn die TK eine Kostenübernahme ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Zusammenfassung

Um eine Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch bei der TK zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kostenübernahme wird in der Regel nur bei medizinischen oder persönlichen Gründen bewilligt. Eine soziale Indikation allein reicht in der Regel nicht aus.

Um eine Kostenübernahme zu beantragen, müssen Sie vor dem Schwangerschaftsabbruch eine ärztliche Beratung in Anspruch nehmen und eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs vorlegen. Den Antrag auf Kostenübernahme finden Sie auf der Website der TK oder können ihn telefonisch bei der TK anfordern.

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, prüft die TK die Unterlagen und entscheidet über die Kostenübernahme. Sie erhalten innerhalb einer bestimmten Frist eine schriftliche Entscheidung. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Text allgemeine Informationen zur Kostenübernahme bei der TK für einen Schwangerschaftsabbruch enthält. Es handelt sich nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren erhalten Sie bei der TK selbst.

 

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FAQ Kostenübernahme Schwangerschaftsabbruch TK

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

F1: Welche Leistungen der Schwangerschaftsabbruch übernimmt die Techniker Krankenkasse (TK)?
Die TK übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn dieser medizinisch indiziert und legal durchgeführt wird.
F2: Gibt es eine Altersbeschränkung für die Kostenübernahme?
Nein, es gibt keine Altersbeschränkung für die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs durch die TK.
F3: Sind auch Minderjährige kostenberechtigt?
Ja, auch Minderjährige haben Anspruch auf Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn dieser medizinisch notwendig und legal ist.
F4: Ist eine ärztliche Genehmigung für die Kostenübernahme erforderlich?
Nein, eine ärztliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Die TK übernimmt die Kosten, wenn der Schwangerschaftsabbruch medizinisch indiziert ist.
F5: Muss der Schwangerschaftsabbruch in einem bestimmten Klinikum oder Krankenhaus erfolgen?
Nein, die TK bietet ihren Versicherten eine freie Wahl des Behandlungsortes. Der Schwangerschaftsabbruch kann sowohl in einem Klinikum als auch in einem Krankenhaus durchgeführt werden.
F6: Werden auch die Kosten für die Vor- und Nachsorgeuntersuchungen übernommen?
Ja, die TK übernimmt auch die Kosten für die Vor- und Nachsorgeuntersuchungen im Zusammenhang mit einem medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch.
F7: Wie hoch sind die Kosten, die die TK für einen Schwangerschaftsabbruch übernimmt?
Die Kostenübernahme hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell geprüft. Es können sowohl die Kosten für den Eingriff selbst als auch für eventuelle medikamentöse Nachbehandlungen übernommen werden.
F8: Muss vor dem Schwangerschaftsabbruch ein Beratungsgespräch stattfinden?
Ja, vor einem Schwangerschaftsabbruch muss gemäß § 219 StGB ein Beratungsgespräch bei anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stattfinden. Es ist wichtig, dass die Beratungsdokumentation vorhanden ist, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten.
F9: Welche Unterlagen werden für die Kostenübernahme benötigt?
Um die Kostenübernahme zu beantragen, benötigen Versicherte in der Regel die Beratungsdokumentation und einen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Weitere Unterlagen können je nach individueller Situation erforderlich sein.
F10: Wie erfolgt die Antragstellung für die Kostenübernahme?
Die Antragstellung erfolgt bei der TK über das Einreichen der erforderlichen Unterlagen, inklusive der Beratungsdokumentation. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zeitnah.
F11: Wie lange dauert es, bis über den Kostenübernahmeantrag entschieden wird?
Die Bearbeitungszeit für den Kostenübernahmeantrag kann variieren, in der Regel erfolgt jedoch eine zeitnahe Entscheidung seitens der TK.
F12: Was passiert, wenn der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird?
Wenn der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird, haben Versicherte die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und die Entscheidung überprüfen zu lassen.
F13: Kann die TK bei einem Schwangerschaftsabbruch auch finanziell unterstützen?
Ja, die TK bietet unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für Versicherte an. Nähere Informationen dazu erhalten Betroffene bei ihrer TK-Geschäftsstelle.
F14: Werde ich nach einem Schwangerschaftsabbruch von der TK weiterhin betreut?
Ja, die TK bietet auch nach einem Schwangerschaftsabbruch weiterhin Betreuung und Unterstützung an. Betroffene können sich bei Fragen und Anliegen jederzeit an ihre TK-Geschäftsstelle wenden.
F15: Werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von der TK vertraulich behandelt?
Ja, die TK behandelt sämtliche Informationen und Daten vertraulich. Die Kostenübernahme für einen Schwangerschaftsabbruch wird diskret und unter Beachtung des Datenschutzes abgewickelt.