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Antrag für Ikk Gesund Plus Verhinderungspflege zur ausdrucken und ausfüllen – PDF-Format und Online-Beantragen

 




Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und dient der Unterstützung von pflegenden Angehörigen. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Pflegeperson selbst ausfallt oder Urlaub nehmen möchte. In solch einem Fall übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege umfasst verschiedene Leistungen, die je nach individuellem Bedarf des Pflegebedürftigen angepasst werden können. Dazu gehören:

  • Pflege und Betreuung
  • Grundpflege (z.B. Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
  • Behandlungspflege (z.B. Medikamentengabe, Verbandswechsel)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Reinigen der Wohnung)
  • Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege

Um die Verhinderungspflege beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  2. Die Pflegeperson darf nicht mehr als sechs Wochen im Jahr die Pflege des Pflegebedürftigen übernehmen können.
  3. Es liegt eine formelle Pflegebedürftigkeit vor, welche durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wurde.

Antragstellung bei der IKK Gesund Plus

Um die Verhinderungspflege bei der IKK Gesund Plus zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Informieren Sie sich über die Leistungen und Voraussetzungen der Verhinderungspflege bei der IKK Gesund Plus.
  2. Füllen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege aus. Diesen erhalten Sie entweder bei der IKK Gesund Plus direkt oder können ihn online herunterladen.
  3. Ergänzen Sie den Antrag um alle erforderlichen Unterlagen, wie z.B. den Pflegegradbescheid und den Nachweis der Pflegeperson.
  4. Schicken Sie den Antrag per Post an die IKK Gesund Plus oder geben Sie ihn persönlich in einer IKK-Geschäftsstelle ab.
  5. Nach Prüfung der Unterlagen wird die IKK Gesund Plus über die Bewilligung der Verhinderungspflege entscheiden und Sie entsprechend informieren.

Weitere Informationen und Beratung

Bei Fragen zur Verhinderungspflege und deren Beantragung können Sie sich jederzeit an die IKK Gesund Plus wenden. Die Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit weiterführenden Informationen und einer persönlichen Beratung zur Verfügung.

Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich von unabhängigen Pflegeberatern beraten zu lassen. Diese sind neutral und können Ihnen bei der Beantragung der Verhinderungspflege helfen.

 

Antrag und Formulare für Ikk Gesund Plus Verhinderungspflege zur ausdrucken und ausfüllen – Öffnen im PDF-Format und Online-Beantragen




 

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FAQ Ikk Gesund Plus Verhinderungspflege

1. Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, dass Pflegebedürftige vorübergehend von einer Ersatzpflegeperson versorgt werden, wenn die bisherige Pflegeperson ausfällt oder Urlaub macht.

2. Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden und keine dauerhafte stationäre Pflege benötigen.

3. Wie hoch ist der finanzielle Rahmen für Verhinderungspflege?

Der finanzielle Rahmen für Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege können bis zu 3.224 Euro für Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

4. Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Verhinderungspflege kann für maximal 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Dabei ist ein Tagessatz von höchstens 50 Prozent des Pflegegeldes möglich.

5. Wer kann als Ersatzpflegeperson fungieren?

Als Ersatzpflegeperson kann jede geeignete Person fungieren, die bereit und in der Lage ist, die Pflege des Pflegebedürftigen vorübergehend zu übernehmen. Dies kann ein Angehöriger, ein Freund oder auch eine professionelle Pflegekraft sein.

6. Kann die Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?

Ja, die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse stellt hierfür einen stundenweisen Leistungsbetrag zur Verfügung.

7. Muss der Pflegebedürftige bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege ins Krankenhaus?

Nein, der Pflegebedürftige muss nicht ins Krankenhaus, um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Es reicht aus, dass die bisherige Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder Urlaub macht.

8. Muss Verhinderungspflege vorab beantragt werden?

Ja, Verhinderungspflege muss vorab bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierfür ist ein Antragsformular auszufüllen und einzureichen.

9. Wie lange im Voraus muss Verhinderungspflege beantragt werden?

Es wird empfohlen, Verhinderungspflege spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn zu beantragen. In dringenden Fällen kann der Antrag auch kurzfristiger gestellt werden.

10. Wer erstattet die Kosten für die Ersatzpflegeperson?

Die Kosten für die Ersatzpflegeperson werden von der Pflegeversicherung erstattet. Hierfür ist eine Rechnung über die erbrachten Leistungen bei der Pflegekasse einzureichen.

11. Kann Verhinderungspflege auch im Ausland in Anspruch genommen werden?

Ja, Verhinderungspflege kann auch im Ausland in Anspruch genommen werden. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen, die vorab mit der Pflegekasse abgeklärt werden müssen.

12. Welche Leistungen sind von der Verhinderungspflege ausgeschlossen?

Folgende Leistungen sind von der Verhinderungspflege ausgeschlossen: Unterstützung bei der Haushaltsführung, Begleitung bei Arztbesuchen und Einkäufen sowie pflegerische Leistungen im Rahmen des §45a SGB XI.

13. Kann Verhinderungspflege mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden?

Ja, Verhinderungspflege kann mit Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege und ambulantem Pflegedienst kombiniert werden. Hierbei gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen.

14. Welche Nachweise müssen erbracht werden, um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen?

Zur Inanspruchnahme von Verhinderungspflege müssen folgende Nachweise erbracht werden: ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit, Antragsformular für Verhinderungspflege und gegebenenfalls Nachweise über den Urlaubszeitraum der bisherigen Pflegeperson.

15. Gibt es eine Möglichkeit der Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Verhinderungspflege?

Ja, bei Fragen zur Verhinderungspflege können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an die Pflegekasse oder an eine Pflegeberatungsstelle wenden. Dort erhalten sie professionelle Beratung und Unterstützung.