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Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Deutschen BKK, die es Versicherten ermöglicht, ihre häusliche Pflege zu unterbrechen und eine Vertretungsperson einzusetzen, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflegeperson aus gesundheitlichen Gründen oder aus persönlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege und Versorgung des Pflegebedürftigen sicherzustellen.

Die Verhinderungspflege soll sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen auch in solchen Situationen eine angemessene Versorgung und Betreuung erhalten.

Wer kann Verhinderungspflege beantragen?

Pflegebedürftige, die bei der Deutschen BKK versichert sind, und deren häusliche Pflegeperson können Verhinderungspflege beantragen.

Die häusliche Pflegeperson kann beispielsweise eine enge Angehörige wie Ehepartner oder Kinder sein. Aber auch andere nicht verwandte Personen können als häusliche Pflegepersonen tätig sein, solange sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wie kann Verhinderungspflege bei der Deutschen BKK beantragt werden?

Um Verhinderungspflege bei der Deutschen BKK zu beantragen, müssen verschiedene Schritte beachtet werden.

Schritt 1: Besprechung mit dem Pflegedienst

Zunächst sollten Sie sich mit dem Pflegedienst besprechen, der die Verhinderungspflege übernehmen soll. Dort können Sie alle Details besprechen und den Umfang der Leistungen festlegen.

Schritt 2: Antrag bei der Deutschen BKK stellen

Nach der Besprechung mit dem Pflegedienst sollten Sie den Antrag bei der Deutschen BKK stellen. Der Antrag steht in der Regel auf der Webseite der Deutschen BKK zur Verfügung und kann dort heruntergeladen werden.

Es ist wichtig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wird und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden. Dazu gehören unter anderem ärztliche Bescheinigungen und Nachweise über die Unterbrechung der häuslichen Pflege.

Schritt 3: Prüfung des Antrags

Nachdem der Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der Deutschen BKK eingegangen sind, werden diese geprüft. Dabei wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Verhinderungspflege erfüllt sind.

Es kann sein, dass weitere Unterlagen oder Informationen bei Ihnen angefordert werden, um den Antrag vollständig zu prüfen.

Schritt 4: Bewilligung der Verhinderungspflege

Wenn der Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie eine Bewilligung für die Verhinderungspflege. In dieser werden die Dauer der Verhinderungspflege und der Umfang der Leistungen festgelegt.

Es ist wichtig, dass Sie die Bewilligung aufmerksam lesen und bei Fragen oder Unklarheiten direkt mit der Deutschen BKK Kontakt aufnehmen.

Schritt 5: Inanspruchnahme der Verhinderungspflege

Nach der Bewilligung können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sie sollten die vereinbarten Termine mit dem Pflegedienst einhalten und gegebenenfalls Änderungen rechtzeitig kommunizieren.

Es ist wichtig, dass Sie die Verhinderungspflege auch tatsächlich in Anspruch nehmen, um eine Bestätigung über die Inanspruchnahme zu erhalten.

Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege umfasst verschiedene Leistungen, die den Pflegebedürftigen eine angemessene Versorgung und Betreuung während der Abwesenheit der häuslichen Pflegeperson sicherstellen sollen.

Zu den Leistungen der Verhinderungspflege können beispielsweise die Körperpflege, die Unterstützung bei der Mobilität, die Zubereitung von Mahlzeiten und die Betreuung im Alltag gehören.

Die genauen Leistungen werden in der Bewilligung der Verhinderungspflege festgelegt und können je nach individuellem Bedarf unterschiedlich ausfallen.

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Deutschen BKK, die es Versicherten ermöglicht, ihre häusliche Pflege vorübergehend zu unterbrechen und eine Vertretungsperson einzusetzen.

Um Verhinderungspflege bei der Deutschen BKK zu beantragen, sollten verschiedene Schritte beachtet werden, wie die Besprechung mit dem Pflegedienst, das Stellen des Antrags, die Prüfung des Antrags und die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege.

Die Leistungen der Verhinderungspflege umfassen verschiedene Bereiche wie die Körperpflege, die Unterstützung bei der Mobilität, die Zubereitung von Mahlzeiten und die Betreuung im Alltag.

Es ist wichtig, dass Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten direkt an die Deutsche BKK wenden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

 

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FAQ Deutsche Bkk Verhinderungspflege

Frage 1: Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Deutschen Bkk, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit zu nehmen, während die zu pflegende Person gut versorgt ist.

Frage 2: Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder Versicherte der Deutschen Bkk Verhinderungspflege nutzen, der mindestens sechs Monate zuhause gepflegt wurde.

Frage 3: Wie hoch ist der Betrag, den ich für Verhinderungspflege nutzen kann?

Die Deutsche Bkk erstattet bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege.

Frage 4: Wie lange kann ich Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Sie können Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch nehmen.

Frage 5: Kann ich Verhinderungspflege auch in Anspruch nehmen, wenn ich mein Pflegegeld behalte?

Ja, Verhinderungspflege kann auch in Anspruch genommen werden, wenn Sie weiterhin Pflegegeld erhalten.

Frage 6: Wer übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege?

Die Deutsche Bkk übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu dem festgelegten Höchstbetrag.

Frage 7: Muss ich Verhinderungspflege beantragen?

Ja, Sie müssen Verhinderungspflege bei der Deutschen Bkk beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.

Frage 8: Kann ich die Verhinderungspflege auch für eine stundenweise Betreuung nutzen?

Ja, die Verhinderungspflege kann auch für stundenweise Betreuung genutzt werden.

Frage 9: Kann ich Verhinderungspflege mehrmals im Jahr nutzen?

Ja, Sie können Verhinderungspflege mehrmals im Jahr nutzen, solange der Höchstbetrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr nicht überschritten wird.

Frage 10: Wie lange dauert es, bis über meinen Antrag auf Verhinderungspflege entschieden wird?

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen.

Frage 11: Kann ich Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragen?

Ja, in bestimmten Fällen ist es möglich, Verhinderungspflege rückwirkend zu beantragen. Hierfür sollten Sie sich an Ihre Deutsche Bkk-Kundenbetreuung wenden.

Frage 12: Kann ich Verhinderungspflege auch im Ausland nutzen?

Ja, Verhinderungspflege kann auch im Ausland genutzt werden. Beachten Sie jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Frage 13: Kann ich Verhinderungspflege auch für die Betreuung meines Kindes nutzen?

Nein, Verhinderungspflege ist ausschließlich für pflegebedürftige Erwachsene vorgesehen.

Frage 14: Muss ich mit meiner zu pflegenden Person zusammen wohnen, um Verhinderungspflege nutzen zu können?

Nein, Sie müssen nicht mit der zu pflegenden Person zusammenwohnen, um Verhinderungspflege nutzen zu können.

Frage 15: Gibt es Alternativen zur Verhinderungspflege?

Ja, es gibt verschiedene Alternativen zur Verhinderungspflege, wie zum Beispiel die Tagespflege oder die Kurzzeitpflege. Informieren Sie sich dazu gerne auf unserer Website.