Aok Plus Verhinderungspflege Antrag



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FAQ AOK Plus Verhinderungspflege

Frage 1: Was ist Verhinderungspflege?
Antwort: Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, eine Auszeit zu nehmen, während eine Ersatzpflegekraft die Versorgung des Pflegebedürftigen übernimmt.
Frage 2: Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Antwort: Anspruch auf Verhinderungspflege haben Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen mindestens sechs Monate lang in häuslicher Umgebung gepflegt haben.
Frage 3: Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Antwort: Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Frage 4: Wie hoch ist der Pflegegrad für Verhinderungspflege?
Antwort: Der Pflegegrad für Verhinderungspflege richtet sich nach den Vorgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und wird individuell festgestellt.
Frage 5: Welche Leistungen umfasst Verhinderungspflege?
Antwort: Die Verhinderungspflege umfasst sowohl die Kosten für die Ersatzpflegekraft als auch mögliche Fahrtkosten, Verpflegungskosten und weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der Ersatzpflege.
Frage 6: Wie hoch ist der finanzielle Rahmen für Verhinderungspflege?
Antwort: Der finanzielle Rahmen für Verhinderungspflege beträgt im Jahr 2021 maximal 1.612 Euro.
Frage 7: Was passiert, wenn der finanzielle Rahmen für Verhinderungspflege überschritten wird?
Antwort: Wenn der finanzielle Rahmen für Verhinderungspflege überschritten wird, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden.
Frage 8: Wie beantragt man Verhinderungspflege?
Antwort: Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierfür müssen entsprechende Formulare ausgefüllt und eingereicht werden.
Frage 9: Wie lange im Voraus muss Verhinderungspflege beantragt werden?
Antwort: Verhinderungspflege sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um sicherzustellen, dass eine Ersatzpflegekraft rechtzeitig gefunden werden kann. Eine genaue Frist gibt es jedoch nicht.
Frage 10: Kann Verhinderungspflege mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden?
Antwort: Ja, Verhinderungspflege kann mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden, solange der finanzielle Rahmen nicht überschritten wird.
Frage 11: Kann Verhinderungspflege auch im Ausland genutzt werden?
Antwort: Verhinderungspflege kann auch im Ausland genutzt werden, solange die Ersatzpflegekraft bestimmte Voraussetzungen erfüllt und dies bei der Pflegekasse beantragt wurde.
Frage 12: Greift Verhinderungspflege auch bei stationärer Unterbringung?
Antwort: Verhinderungspflege greift nicht, wenn der Pflegebedürftige in eine stationäre Einrichtung, wie zum Beispiel ein Pflegeheim, aufgenommen wurde.
Frage 13: Kann Verhinderungspflege von mehreren Personen gleichzeitig in Anspruch genommen werden?
Antwort: Ja, Verhinderungspflege kann von mehreren Personen gleichzeitig in Anspruch genommen werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind und der finanzielle Rahmen nicht überschritten wird.
Frage 14: Kann Verhinderungspflege auch rückwirkend beantragt werden?
Antwort: Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beantragt werden, jedoch nur für den Zeitraum von bis zu vier Wochen vor Antragsstellung.
Frage 15: Gibt es eine Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege?
Antwort: Es gibt keine Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Entscheidend ist der Pflegegrad des Pflegebedürftigen.
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Das waren die häufig gestellten Fragen zur AOK Plus Verhinderungspflege. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Was ist Aok Plus Verhinderungspflege?

AOK Plus Verhinderungspflege ist eine Leistung der AOK Plus Krankenkasse, die es ermöglicht, pflegende Angehörige zu entlasten, damit sie sich auch einmal eine Auszeit nehmen können. Die Verhinderungspflege wird gewährt, wenn der pflegende Angehörige aus gesundheitlichen Gründen oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert ist, die Pflege zu übernehmen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die pflegebedürftige Person auch in Abwesenheit des pflegenden Angehörigen angemessen versorgt ist.

Voraussetzungen für Aok Plus Verhinderungspflege

Um die Leistungen der AOK Plus Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind:

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  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Der pflegende Angehörige muss die Pflege bereits seit mindestens 6 Monaten überwiegend erbracht haben.
  • Der pflegende Angehörige muss aus gesundheitlichen oder sonstigen wichtigen Gründen verhindert sein, die Pflege zu übernehmen.

Leistungsumfang von Aok Plus Verhinderungspflege

Die AOK Plus gewährt für die Verhinderungspflege einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Zuschuss kann für maximal 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Dabei können die Tage flexibel aufgeteilt werden.

Die Verhinderungspflege kann entweder durch einen professionellen Pflegedienst oder durch eine von der pflegebedürftigen Person ausgewählte Privatperson erbracht werden.

Beantragung von Aok Plus Verhinderungspflege

Um Aok Plus Verhinderungspflege zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

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  1. Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen AOK Plus Filiale in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.
  2. Bei dem Termin wird Ihnen ein Antragsformular ausgehändigt, welches Sie vollständig ausfüllen müssen.
  3. Fügen Sie dem Antragsformular alle erforderlichen Unterlagen bei, wie zum Beispiel einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der pflegebedürftigen Person.
  4. Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag sowie die Unterlagen bei der AOK Plus ein.
  5. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags.

AOK Plus Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen und sich selbst zu erholen. Durch die finanzielle Unterstützung der AOK Plus können die Kosten für eine Ersatzpflegekraft oder einen professionellen Pflegedienst abgedeckt werden. Die Beantragung der Verhinderungspflege ist relativ einfach und die Voraussetzungen dafür sind überschaubar. Wenn Sie als pflegender Angehöriger Unterstützung brauchen, sollten Sie sich über die AOK Plus Verhinderungspflege informieren und gegebenenfalls einen Antrag stellen.



 

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