Öffnen – Pflegeverhinderung Aok Antrag

Antrag und Formulare für Pflegeverhinderung Aok zur ausfüllen und ausdrucken – PDF-Format und Online-Beantragen

 




Wie beantrage ich Pflegeverhinderung Aok?

Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Auszeit von der Pflege benötigen oder verhindert sind, Ihren Pflegebedürftigen zu betreuen, können Sie bei der AOK Pflegeverhinderungsgeld beantragen. Das Pflegeverhinderungsgeld wird Ihnen als finanzieller Ausgleich für die zeitweise Übernahme der Pflege durch eine Ersatzpflegeperson gezahlt. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen, die Sie für den Antrag auf Pflegeverhinderung Aok benötigen.

Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegeverhinderung Aok

Um Pflegeverhinderungsgeld bei der AOK zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählen:

  • Sie pflegen einen Pflegebedürftigen, der mindestens Pflegegrad 2 hat.
  • Ihr Pflegebedürftiger ist bei der AOK versichert.
  • Sie sind selbst bei der AOK versichert.
  • Sie sind nachweislich verhindert, den Pflegebedürftigen zu betreuen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Antrag auf Pflegeverhinderung Aok stellen.

Antrag auf Pflegeverhinderung Aok stellen

Um Pflegeverhinderung Aok zu beantragen, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen. Hierzu gehören:

  1. Ein formloser Antrag auf Pflegeverhinderungsgeld, in dem Sie Ihre persönlichen Daten sowie die Daten des Pflegebedürftigen angeben.
  2. Eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat und auf die Pflege angewiesen ist.
  3. Eine Bescheinigung über die erforderliche Ersatzpflege und die Dauer der Verhinderung.
  4. Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die den Grund der Verhinderung belegen, wie z.B. eine Krankenhausbescheinigung oder eine Reisebuchung.

Sie können den Antrag auf Pflegeverhinderung Aok persönlich bei Ihrer AOK-Geschäftsstelle abgeben oder per Post einsenden. Beachten Sie, dass der Antrag rechtzeitig vor Beginn der Verhinderung gestellt werden muss.

Pflegeverhinderungsgeld bei der Aok beantragen – weitere Informationen

Nachdem Sie den Antrag auf Pflegeverhinderung Aok gestellt haben, prüft die AOK die eingereichten Unterlagen. Bei positivem Bescheid wird Ihnen das Pflegeverhinderungsgeld für maximal sechs Wochen, je nach Dauer der Verhinderung, ausgezahlt.

Das Pflegeverhinderungsgeld beträgt bis zu 155 Euro pro Woche. Es wird ab dem Tag der Verhinderungsgeld beantragt, längstens jedoch für sechs Wochen im Jahr. Beachten Sie, dass Sie das Pflegeverhinderungsgeld erst nachträglich beantragen können, wenn die Verhinderungszeit bereits vorüber ist.

Sollten Sie während der Verhinderungszeit Leistungen der Kurzzeitpflege oder der Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben, wird das Pflegeverhinderungsgeld mit diesen Leistungen verrechnet.

Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass das Pflegeverhinderungsgeld von der Einkommenssituation des Pflegebedürftigen und der Ersatzpflegeperson abhängt. Bei der Berechnung werden die Einkünfte beider Personen berücksichtigt.

Das Pflegeverhinderungsgeld bei der AOK zu beantragen, kann Ihnen als pflegendem Angehörigen eine Auszeit von der Pflege ermöglichen. Beachten Sie, dass die Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sein müssen und dass Sie bestimmte Unterlagen einreichen müssen. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie das Pflegeverhinderungsgeld, dessen Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Informieren Sie sich bei Ihrer AOK-Geschäftsstelle über weitere Details und stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Verhinderung.

 

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FAQ Pflegeverhinderung Aok

1. Was ist die Pflegeverhinderungspflege?
Die Pflegeverhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die pflegebedürftige Person vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt von den pflegenden Angehörigen gepflegt werden kann. Sie dient dazu, die pflegenden Personen zu entlasten und die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen.
2. Wer hat Anspruch auf Pflegeverhinderungspflege?
Anspruch auf Pflegeverhinderungspflege haben pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
3. Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für die Pflegeverhinderungspflege?
Der Entlastungsbetrag für die Pflegeverhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro im Jahr. Er kann flexibel für verschiedene Zwecke genutzt werden, um die Pflegebedürftigen zu entlasten.
4. Kann die Pflegeverhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?
Ja, die Pflegeverhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Es muss nicht immer eine mehrtägige Abwesenheit der pflegenden Angehörigen vorliegen.
5. Wie kann die Pflegeverhinderungspflege beantragt werden?
Die Pflegeverhinderungspflege kann bei der Pflegekasse beantragt werden. Dort müssen entsprechende Nachweise über die Notwendigkeit der Pflegeverhinderungspflege vorgelegt werden.
6. Kann die Pflegeverhinderungspflege auch von professionellen Pflegediensten erbracht werden?
Ja, die Pflegeverhinderungspflege kann auch von professionellen Pflegediensten erbracht werden. In diesem Fall werden die Leistungen der professionellen Pflegedienste von der Pflegekasse finanziert.
7. Wie lange kann die Pflegeverhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Pflegeverhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.
8. Gilt die Pflegeverhinderungspflege auch bei stationärer Unterbringung?
Nein, die Pflegeverhinderungspflege gilt nicht bei stationärer Unterbringung in einem Pflegeheim. Sie kann nur in häuslicher Umgebung in Anspruch genommen werden.
9. Können die Kosten für die Pflegeverhinderungspflege abgesetzt werden?
Ja, die Kosten für die Pflegeverhinderungspflege können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Es gelten hierbei bestimmte Voraussetzungen und Höchstgrenzen.
10. Kann die Pflegeverhinderungspflege auch bei Verhinderung der professionellen Pflegeperson in Anspruch genommen werden?
Ja, die Pflegeverhinderungspflege kann auch bei Verhinderung der professionellen Pflegeperson in Anspruch genommen werden. Es müssen entsprechende Nachweise über die Verhinderung vorgelegt werden.
11. Müssen die Pflegepersonen während der Inanspruchnahme der Pflegeverhinderungspflege weiterhin Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen?
Ja, die Pflegepersonen müssen während der Inanspruchnahme der Pflegeverhinderungspflege weiterhin Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Sie sind während dieser Zeit allerdings von der Beitragszahlung befreit.
12. Kann die Pflegeverhinderungspflege auch bei Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden?
Nein, die Pflegeverhinderungspflege kann nicht bei Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Hierfür gibt es spezielle Leistungen der Pflegeversicherung.
13. Welche Leistungen kann man zusätzlich zur Pflegeverhinderungspflege beantragen?
Zusätzlich zur Pflegeverhinderungspflege können Leistungen wie die Verhinderungspflege, die Tagespflege oder die Kurzzeitpflege beantragt werden. Diese dienen ebenfalls der Entlastung der pflegenden Angehörigen.
14. Kann die Pflegeverhinderungspflege auch in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person bereits in einem Pflegeheim lebt?
Nein, die Pflegeverhinderungspflege kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person bereits in einem Pflegeheim lebt. Hierfür gibt es andere Leistungen der Pflegeversicherung.
15. Wie erfolgt die Abrechnung der Pflegeverhinderungspflege?
Die Abrechnung der Pflegeverhinderungspflege erfolgt über die Pflegekasse. Die pflegende Person muss entsprechende Nachweise über die Inanspruchnahme der Pflegeverhinderungspflege vorlegen.

Die Pflegeverhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten und die Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. Sie kann flexibel für verschiedene Zwecke genutzt werden und ermöglicht auch stundenweise Entlastung. Um die Pflegeverhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Kosten können im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden. Zusätzlich zur Pflegeverhinderungspflege können weitere Leistungen wie Verhinderungspflege, Tagespflege oder Kurzzeitpflege beantragt werden. Es gelten jedoch spezifische Voraussetzungen und Regelungen für diese Leistungen. Die Abrechnung der Pflegeverhinderungspflege erfolgt über die Pflegekasse.