Öffnen – Aok Nordost Verhinderungspflege Antrag

Formulare und Antrag für Aok Nordost Verhinderungspflege zur ausdrucken und ausfüllen – PDF-Format und Online-Beantragen

 




Die Aok Nordost Verhinderungspflege ist Teil der Leistungen, die von der Aok Nordost Krankenkasse angeboten werden. Sie richtet sich an pflegende Angehörige, die zeitweise nicht in der Lage sind, die Versorgung ihres pflegebedürftigen Angehörigen sicherzustellen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie die Verhinderungspflege beantragen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich zeitweise zu entlasten. Sie dient dazu, eine Unterstützung der Pflegebedürftigen sicherzustellen, wenn die Pflegeperson selbst aus gesundheitlichen Gründen, Krankheit oder Urlaub verhindert ist.

Die Aok Nordost Verhinderungspflege umfasst sowohl die Betreuung des Pflegebedürftigen als auch die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie kann sowohl durch ambulante Pflegedienste als auch durch private Personen oder andere geeignete Betreuungspersonen erbracht werden.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Verhinderungspflege

Um Verhinderungspflege von der Aok Nordost zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben
  • Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate lang häuslich versorgt haben
  • Die Verhinderungspflege darf insgesamt maximal 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden

Beantragung der Aok Nordost Verhinderungspflege

Um Verhinderungspflege von der Aok Nordost zu beantragen, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Aok Nordost Krankenkasse stellen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind.

Der Antrag kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Aok Nordost Geschäftsstelle gestellt werden. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Informationen anzugeben und gegebenenfalls ärztliche Unterlagen vorzulegen, die die Notwendigkeit der Verhinderungspflege begründen. Die Aok Nordost wird dann prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind und Ihnen gegebenenfalls die Verhinderungspflege genehmigen.

Leistungen der Aok Nordost Verhinderungspflege

Die Aok Nordost Verhinderungspflege umfasst verschiedene Leistungen, die je nach Bedarf des Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können:

  1. Betreuungsleistungen: Hierzu zählen die Begleitung des Pflegebedürftigen bei Aktivitäten, Gespräche führen oder Vorlesen.
  2. Pflegerische Leistungen: Hierzu zählen die Unterstützung in der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei der Nahrungsaufnahme.
  3. Hauswirtschaftliche Versorgung: Hierzu zählen Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen oder Wäsche waschen.

Die konkreten Leistungen und der Umfang der Verhinderungspflege werden individuell mit der Aok Nordost und den betreuenden Pflegediensten oder Personen abgestimmt.

Zusätzliche Kosten

Bei der Inanspruchnahme der Aok Nordost Verhinderungspflege können Zusatzkosten entstehen, die von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise Fahrtkosten oder Kosten für Verpflegung. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der Aok Nordost über mögliche Kosten und Zuschüsse zu informieren.

Die Aok Nordost Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich zeitweise zu entlasten und eine Unterstützung der Pflegebedürftigen sicherzustellen. Durch die Beantragung der Verhinderungspflege bei der Aok Nordost können pflegende Angehörige die nötige Auszeit erhalten und die Versorgung ihres Angehörigen in vertrauenswürdigen Händen wissen. Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen und Modalitäten der Verhinderungspflege genau zu kennen und sich im Vorfeld ausführlich von der Aok Nordost beraten zu lassen.

 

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FAQ AOK Nordost Verhinderungspflege

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Verhinderungspflege

Frage 1: Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, Angehörige zu entlasten, wenn sie vorübergehend keine Pflegeleistungen erbringen können.
Frage 2: Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege haben Versicherte der Pflegeversicherung, die mindestens sechs Monate lang gepflegt wurden und bei denen eine Pflegestufe festgestellt wurde.
Frage 3: Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Frage 4: Gibt es einen finanziellen Zuschuss für Verhinderungspflege?
Ja, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Verhinderungspflege bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Kalenderjahr.
Frage 5: Wie hoch ist der Höchstbetrag für Verhinderungspflege?
Der Höchstbetrag für Verhinderungspflege beträgt derzeit 1.612 Euro pro Kalenderjahr.
Frage 6: Kann Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dabei wird der Höchstbetrag entsprechend auf die Stunden umgerechnet.
Frage 7: Kann Verhinderungspflege auch durch eine nicht professionelle Pflegeperson erbracht werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch durch eine nicht professionelle Pflegeperson erbracht werden, zum Beispiel durch Angehörige oder nahestehende Personen.
Frage 8: Muss Verhinderungspflege beantragt werden?
Ja, Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zur Antragsstellung.
Frage 9: Kann Verhinderungspflege auch kurzfristig in Anspruch genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch kurzfristig in Anspruch genommen werden, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung des Pflegenden.
Frage 10: Wie wird die Verhinderungspflege abgerechnet?
Die Verhinderungspflege wird nach tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet. Die Beträge werden mit der Pflegekasse verrechnet.
Frage 11: Kann Verhinderungspflege mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden, solange der Höchstbetrag pro Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Frage 12: Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege?
Ja, es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehören unter anderem eine ärztlich bescheinigte Pflegebedürftigkeit und ein Nachweis über die Pflegeperson.
Frage 13: Kann Verhinderungspflege auch tageweise in Anspruch genommen werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch tageweise in Anspruch genommen werden. Ein Tag gilt dabei als voller Leistungsanspruch.
Frage 14: Gibt es eine Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege?
Nein, es gibt keine Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege. Sie kann in jedem Alter in Anspruch genommen werden.
Frage 15: Kann Verhinderungspflege auch ambulant durchgeführt werden?
Ja, Verhinderungspflege kann auch ambulant durchgeführt werden, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen häufig gestellten Fragen zur Verhinderungspflege weiterhelfen konnten. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.